Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Düsseldorf Ungeimpfte Pfleger können nun doch Arbeitsverbote bekommen

Düsseldorf · Bislang mussten ungeimpfte Mitarbeiter in Gesundheitsberufen in Düsseldorf keine Sanktionen wie Arbeits- oder Betretungsverbote befürchten. Das ist jetzt anders. Doch schon bald könnte damit auch schon wieder Schluss sein.

Die Impfquote in Düsseldorfer Krankenhäusern ist hoch, doch jeder Mitarbeiterausfall trifft die Einrichtungen hart. (Symbolfoto)

Die Impfquote in Düsseldorfer Krankenhäusern ist hoch, doch jeder Mitarbeiterausfall trifft die Einrichtungen hart. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Sven Hoppe

Das Gesundheitsamt geht nun doch gegen Mitarbeiter in Gesundheitsberufen vor, die sich nicht gegen Corona impfen lassen haben. Seit März gilt für Personal in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, doch bislang ließ die Behörde ungeimpfte Mitarbeiter weiterarbeiten und machte damit Gebrauch vom Ermessensspielraum, der der Behörde zusteht – dem Recht, von Fall zu Fall entscheiden, ob Sanktionen verhängt werden oder eben nicht, weil ein Mitarbeiter zum Beispiel laut Aussage seines Arbeitgebers vor Ort unersetzlich ist.