Repräsentativ für weitere Streitigkeiten Corona-Soforthilfen beschäftigen Düsseldorfer Verwaltungsgericht

Düsseldorf · Am Dienstag werden vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf Klagen von drei Empfänger der Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmer verhandelt. Diese seien repräsentativ für weitere Streitigkeiten.

 Am Verwaltungsgericht in Düsseldorf werden drei Klagen gegn die Corona-Soforthilfen verhandelt (Symbolbild).

Am Verwaltungsgericht in Düsseldorf werden drei Klagen gegn die Corona-Soforthilfen verhandelt (Symbolbild).

Foto: dpa/Martin Gerten

Die Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmer und Selbstständige beschäftigen jetzt die Justiz in Nordrhein-Westfalen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt am Dienstag (11.00 Uhr) über die Klagen von drei Empfängern der Soforthilfe gegen Rückzahlungsforderungen der Bezirksregierung Düsseldorf, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die drei Kläger hatten zunächst jeweils 9000 Euro Soforthilfe erhalten. Später reduzierte die Bezirksregierung aber die Höhe der ihnen zustehenden Soforthilfe auf jeweils etwa 2000 Euro und forderte die restlichen 7000 Euro zurück. Dagegen wehren sich die Betroffenen.

Insgesamt sind beim Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Angaben der Sprecherin rund 500 Klageverfahren rund um den Themenkomplex Corona-Soforthilfen anhängig. Die drei nur verhandelten Klagen seien repräsentativ für einen Großteil der weiteren Streitigkeiten. Die Entscheidung in den drei Fällen werde voraussichtlich noch am Dienstag verkündet, hieß es.

(toc/dpa)
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