Nach Fausthieben und Tritten Körperverletzung: Wülfrather zahlt 3150 Euro Geldstrafe

Wülfrath/Wuppertal · Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde jetzt ein Wülfrather verurteilt. Letztlich kam der Beschuldigte mit der Geldtrafe in Höhe von 3150 Euro noch glimpflich davon. Wäre er nicht Corona-bedingt in Kurzarbeit, wäre die Summe mutmaßlich höher ausgefallen.

 Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde jetzt ein Wülfrather verklagt.

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde jetzt ein Wülfrather verklagt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

In einer Dezembernacht 2018 waren sich Täter und Opfer, dem Vernehmen nach miteinander bekannt, nachts in Rohdenhaus begegnet - beide angetrunken. Am Ende lag ein 31-jähriger bewusstlos und blutüberströmt auf der Straße. Der gleichaltrige Angeklagte hatte sich bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung beim Amtsgericht zu verantworten und war dort zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Dagegen war jetzt nicht der Angeklagte, sondern die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Aus Sicht der Anklage soll der Wülfrather nicht bloß mit der Faust zugeschlagen, sondern danach auch noch auf das am Boden liegende Opfer eingetreten haben. Der 31-jährige hatte sich im Krankenhaus behandeln lassen müssen. Weil er für sechs Wochen arbeitsunfähig war, verlor er seinen Job – er befand sich in der Probezeit. Für die Staatsanwaltschaft war die Tat nicht nur vorsätzliche Körperverletzung, sondern gefährliche Körperverletzung mit einem entsprechend höherem Strafmaß, das gegen den Angeklagten zu verhängen sei.

Rückblick auf die Tatnacht: Der Angeklagte will um 2.30 Uhr zum Zigarettenholen unterwegs gewesen sein, als er seinem späteren Opfer begegnete. Im Verlauf des immer heftig werdenden Wortwechsels soll der 31-Jährige ihn mit den Worten „Drecks-Kanake“ beleidigt haben.

Der Angeklagte will daraufhin zugeschlagen haben, das von der Faust getroffene Opfer sei mit dem Kopf auf den Bordstein gefallen. Danach habe er zwar weiter zugetreten - allerdings nicht absichtlich gegen den Kopf. In der Dunkelheit sei ihm nicht aufgefallen, dass der Verletzte bewusstlos ist. Danach will er einen „Filmriss“ gehabt haben - ein Bluttest hatte 1,6 Promille ergeben. Später will er sich auf Facebook beim Opfer entschuldigt haben, dazu hat er als Täter-Opfer-Ausgleich 500 Euro Schmerzensgeld angeboten.

Nachdem der Berufungsrichter erneut in die Beweisaufnahme eingestiegen war und der Staatsanwalt an deren Ende 7500 Geldstrafe gefordert hatte, fällte die Kammer ihr Urteil: 3150 Euro wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte kam glimpflich davon - wäre er nicht gerade in Kurzarbeit, wäre die Geldstrafe wohl deutlich höher ausgefallen.

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