Verhandlung am Bonner Amtsgericht Fünfjährige fiel durch kaputtes Busfenster - Geldstrafe für Fahrer

Bonn · Dem Busfahrer wird vorgeworfen, den Bus nach einer Kollision mit einem Baum nicht gründlich genug auf Schäden abgesucht zu haben. Er habe, so das Urteil, dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt.

 Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht im Oberlandesgericht auf der Richterbank. (Archivbild)

Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht im Oberlandesgericht auf der Richterbank. (Archivbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Nach dem Sturz eines fünfjährigen Mädchens aus einem fahrenden Linienbus der Bonner Stadtwerke ist der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das entschied das Bonner Amtsgericht am Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Mädchen hatte sich Mitte Juli 2019 in einer Rechtskurve gegen eine defekte Fensterscheibe des Busses gelehnt, die nachgab und zerbrach. Der 44 Jahre alte Angeklagte habe - so hieß es im Urteil - seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er den Bus, mit dem er mehrere Haltestellen vor dem Unglück mit einem Baum kollidiert war, nicht ausreichend auf Schäden untersucht habe. Er habe übersehen, dass neben den Blechschäden auch eine hintere Fensterscheibe, die allerdings fest im Rahmen blieb, zerborsten war.

Das Mädchen erlitt durch den Sturz zahlreiche Verletzungen - auch psychische. Die 33-jährige Mutter berichtete, ihr Kind bekomme Panikattacken, wenn es in ein öffentliches Verkehrsmittel oder Auto steigen soll; auch habe es permanent Alpträume. „Der Tag, als mein Kind bei voller Fahrt plötzlich aus dem Bus verschwunden war, war für mich die Hölle. Ich dachte, ich würde es nicht mehr lebend wiedersehen“, sagte sie.

Der langjährige Busfahrer hat sich im Prozess bei der Mutter entschuldigt: Er sei Vater von drei Kindern und könne nachempfinden, welchen Schock sie erlitten habe.

Im Prozess hatte er den Vorwurf aber bestritten: Bei der Überprüfung der Kollisionsschäden mit dem Baum habe er nicht erkannt, dass das Sicherheitsglas des Fensters bereits gesplittert war. Sonst wäre er nicht weitergefahren. Der 44-Jährige arbeitet seit drei Monaten wieder als Busfahrer. Sein Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, will das Urteil anfechten und in Berufung gehen.

(chal/dpa)
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