Amtsgericht Düsseldorf Umzugsbetrüger zu Geldstrafe verurteilt

Düsseldorf · Vom Bodensee siedelte ein junges Paar im Sommer 2019 nach Düsseldorf-Gerresheim um – doch diesen Umzug werden die beiden so schnell nicht vergessen. Denn unterwegs forderte der Umzugsfahrer von den Kunden plötzlich sofort zusätzliche 1500 Euro in bar.

 Der Eingang zum Amtsgericht Düsseldorf.

Der Eingang zum Amtsgericht Düsseldorf.

Foto: Christoph Schroeter

Sonst, so seine Drohung, werde er deren Möbel bloß ausladen, aber nicht in die neue Wohnung tragen. Gezahlt hat das Paar, doch gehalten hat der 56-jährige Umzugsfahrer sein Versprechen nicht.

Vier Kubikmeter der Wohnungseinrichtung ließ er einfach auf der Straße stehen. Das kostet ihn laut Urteil des Amtsgerichts vom Mittwoch jetzt 800 Euro Strafe wegen Betruges.

Bei 16 Vorstrafen seit 1986, meist wegen Diebstählen und Betrügereien, kennt sich dieser Angeklagte bestens aus mit den Tarifen bei Gericht. Also hatte er gegen einen schriftlichen Strafbefehl über 5000 Euro wegen dieses Umzugsbetruges sofort Einspruch eingelegt.

Ja, gab er zu, er habe das Paar vom Bodensee damals hängen, deren Möbel auf der Straße stehen lassen. Und ja, er habe zusätzliche 1500 Euro verlangt und kassiert, dafür aber nichts mehr getan. Doch als Aushilfs-Hausmeister und mit Umzugs-Service sei kein Geld zu verdienen, also müsse er aktuell mit Leistungen des Jobcenters auskommen.

Also wurde die Geldstrafe für seinen Umzugsschwindel an sein Minimal-Budget angepasst - und daher gesenkt auf jetzt 800 Euro.

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