Weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie Gemeinsame Feier zum Schulabschluss und runde Geburtstage im Seniorenalter sind erlaubt

Wülfrath · Mit kleinen Änderungen hat das Land ab Freitag, 19. Juni, eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Nun ist erstmalig eine gemeiname Feier zum Schulabschluss erlaubt und Senioren dürfen runde Geburtstage im größeren Kreis begehen.

 Die aktuelle Coronaschutz-Verordnung erlaubt Feiern – unter bestimmten Auflagen.

Die aktuelle Coronaschutz-Verordnung erlaubt Feiern – unter bestimmten Auflagen.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Kleine Änderungen zeigen große Wirkungen. So dürfen gemäß der aktuellen Bestimmungen des Landes NRW erstmalig Schüler gemeinsam eine Feier zum Schulabschluss gestalten.So wurde § 13 Abs. 5 um den im zusammenhangstehenden Absatz 5a dahingehend ergänzt, dass die Regelungen für private Feiern aus herausragendem Anlass ab 20. Juni auch für interne Feiern von Abschlussklassen- und jahrgängen gelten, wenn ausschließlich Schüler der Abschlussklassen- und jahrgänge teilnehmen – aber nicht Eltern, andere Verwandtschaft oder Freunde. Auch die weiteren wesentlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit dieser Veranstaltungen sind zu beachten.

Darüber hinaus ist bei den privaten Feiern nach Absatz 5 darauf zu achten, dass nicht alljährliche Anlässe als „herausragend“ eingestuft werden können, sondern runde Geburtstage. Insbesondere im Seniorenalter ist auch die Vollendung von 5-Jahres-Abschnitten ein feierwürdiges Ereignis. Hier wird bei Jubiläen und Geburtstagen einen sich auf fünfoder zehn Jahre „rundenden“ Zeitraum als entsprechend herausragend angesehen, außerdem der 18. Geburtstag.

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