Verfahren am Amtsgericht Verdächtiger streitet Körperverletzung ab

Opladen · Ein mit Gerichtsverhandlungen erfahrener 44 Jahre alter Mann aus Monheim saß am Freitag erneut auf der Anklagebank des Amtsgerichtes in Opladen. Er soll am 16. Februar 2017 dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin im Hausflur erst aufgelauert und dann mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf verletzt haben.

 Im Amtsgericht in Opladen wurde der Fall verhandelt.

Im Amtsgericht in Opladen wurde der Fall verhandelt.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Die Anklage sah eine Beziehungstat vor, bei der der Angeklagte sein Opfer derart verletzte, dass es zwei Wochen lang stationär behandelt werden musste. Selbst als er auf den Boden gefallen sei, habe er nicht von ihm abgelassen und weiter geprügelt, wie es die Staatsanwaltschaft vortrug.

Diesem Vorwurf widersprach der Mann vehement. „Ich kann gar nichts dazu sagen, ich weiß von der Sache nur vom Hörensagen“, verteidigte er sich. Die Verteidigung unterstützte ihren Mandanten und hob heraus, dass die damalige Ex-Freundin eine unbeständige Beziehung mit dem 44-Jährigen gehabt habe. Es sei oft zum Streit gekommen, in dessen Folge sie ihren Lebensgefährten – oftmals zu unrecht – einer Straftat bezichtigte.

Der Angeklagte hakte sich an dieser Stelle ein und betonte, er kenne den Geschädigten nicht. Immer wieder verfiel er bei seinen Aussagen in für das Gericht unwichtige Kleinigkeiten aus seinem turbulenten Leben auf der schiefen Bahn. Die Verhandlung erhielt an diesem Punkt fast schon etwas unfreiwillig komödiantisches.

Der einst Geschädigte konnte sich zu der Sache nicht äußern. Er, so sagte der Mann auf der Anklagebank, sei inzwischen verstorben – „an „Heroin“, so vermutete er. Daraus, dass er den Verstorbenen nicht mochte, machte er keinen Hehl: „Was soll ich mich jetzt einbuddeln?“, bemerkte er flapsig. Aufklärendes zu dem Fall war von ihm nicht zu erwarten.

Als Zeugen kamen daher nur die Beamten der Polizei in Frage, die die Anzeige aufgenommen hatten. Zwei der drei Beamten konnten sich aber nicht erinnern. Nur die Aussage einer 27-jährigen Polizistin ergab etwas Klarheit. Sie erinnerte sich gut, und kannte den Beschuldigten aus anderweitigen Einsätzen, da er einem Kollegen einige Wochen vor der angeklagten Tat die Schulter ausgekugelt hatte. Sie wiederholte den Tatvorwurf. Der Geschädigte schien ihr „neben der Spur und nervös zu sein“. Er habe Angst gehabt, dass sich sein Peiniger noch in der Nähe befinde – eine polizeiliche Suche ergab an jenem Abend nichts. Um die Hintergründe weiter auszuleuchten, will das Gericht am 29. Juni die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten zu der Sache hören.

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