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Gerichtsverfahren in Wermelskirchen Streit intern geklärt – Verfahren eingestellt

Wermelskirchen · Ein 38-jähriger Gast griff zum Klappmesser. Der Gastwirt hatte kein Interesse an einer Strafverfolgung. Er hatte sich mit dem Angeklagten ausgesprochen.

 Vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen wurde jetzt ein Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt.

Vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen wurde jetzt ein Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt.

Foto: dpa/Uli Deck

Weil bei der ersten Verhandlung gegen einen 38-jährigen Wermelskirchener wegen Körperverletzung  einige Zeugen fehlten, wurde ein neuer Termin angesetzt. Der Angeklagte habe sich im April 2019 in einer Kneipe an der Bahnhofstraße befunden, als er in eine Rangelei geraten sei. Der Security-Mitarbeiter in der Kneipe habe einen anderen Gast im Schwitzkasten gehabt, der 38-Jährige habe dem Gast helfen wollen. „Plötzlich sind alle auf mich losgegangen, warum, weiß ich auch nicht. Ich habe dann meinen Schlüssel gezogen und bin so schnell wie möglich abgehauen“, sagte der Angeklagte.

Er habe keinen der Anwesenden berührt, geschlagen oder – wie in der Anklageschrift festgehalten – mit einem Messer bedroht, beteuerte er. Die Richterin sagte: „Bei der ersten Verhandlung haben Sie aber noch gesagt, dass sie den Security-Mitarbeiter wegeschubst haben.“ Das sei gar nicht gegangen, sagte der Angeklagte, denn schließlich seien viele andere Gäste zwischen ihm und dem Mitarbeiter gewesen.  

Der 33-jährige Security-Mitarbeiter, der diesmal in den Zeugenstand gerufen wurde, sagte aus, dass es an diesem Abend Stress gegeben habe. Allerdings habe er sich nur um einen anderen Gast gekümmert, den er beschützen wollte. „Ich habe den Angeklagten kurz gesehen, ich habe eine sehr leichte Berührung am Ohr mitbekommen, da habe ich mich umgedreht“, sagte er. Ein Klappmesser habe er auch gesehen, allerdings sei es weder in bedrohlicher Haltung gehalten worden, noch sei es überhaupt aufgeklappt gewesen.„Hätte es auch ein Schlüssel sein können“, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte der Zeuge, es habe sich um ein Messer gehandelt.

Ein weiterer Zeuge, ein 27-jähriger Dachdecker, sei lediglich vom Türsteher aus der Situation geschickt worden. Er wisse nicht mehr, worum es in dem Streit eigentlich gegangen sei, ein Messer habe er gesehen, könne allerdings tatsächlich nicht beschwören, dass es sich wirklich um ein Messer gehandelt habe. „Ich habe auch nicht gesehen, dass der Angeklagte irgendwen geschlagen hat“, sagte der 27-Jährige weiter.

Als dritter Zeuge wurde der 50-jährige Gastronom geladen, in dessen Kneipe der Vorfall geschehen war. Schon in der ersten Verhandlung betonte er, dass er kein Interesse an der Strafverfolgung habe, da er sich mit dem Angeklagten bereits ausgesprochen habe. „Wir haben das geklärt und die Sache ist aus der Welt. Er hat mich leicht geschlagen und ist dann gegangen. Es gab ein Messer und er hat es mir aufgeklappt entgegengehalten. Aber, wie gesagt, meinetwegen könnte das Verfahren eingestellt werden“, sagte der Zeuge. Das griff der Rechtsanwalt des Angeklagten auf und regte die Einstellung des Verfahrens ein. Dem stimmten dann vor allem wegen den Zeugenaussagen des 50-Jährigen und des 27-Jährigen auch Staatsanwalt und Richterin zu.

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