Wahlwerbung in Wermelskirchen Endspurt für die Wahlplakate

Wermelskirchen · Vier Wochen nach der Kommunalwahl hängen noch immer vereinzelt Plakate an den Masten. Jetzt ist die Frist abgelaufen. Bußgelder könnten verhängt werden.

 Nicht nur Zukunft Wermelskirchen hat auf den letzten Drücker Plakate abgehängt, auch CDU und Büfo waren spät dran.

Nicht nur Zukunft Wermelskirchen hat auf den letzten Drücker Plakate abgehängt, auch CDU und Büfo waren spät dran.

Foto: Ralf Dinstühler

Noch musste Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann nicht auf den Straßen der Stadt unterwegs sein, um vereinzelte Wahlplakate zu suchen, die die verschiedenen Parteien und Wählergemeinschaften vergessen hatten. Das muss er wahrscheinlich auch nicht, weil nur noch sehr wenige Werbemittel für die Kommunalwahl am 13. September an Laternenmasten hängen. Bis zum gestrigen Tag hatten alle Politiker Zeit, ihre Wahlwerbung abzuhängen. In der offiziellen Satzung hieß es, dass eine Woche nach der Wahl alles entfernt sein musste. Diese Frist wurde jedoch bis zum 4. Oktober verlängert.

Nachdem wir in der vergangenen Woche berichteten, dass die Wählergemeinschaft Zukunft Wermelskirchen an der B 51 noch Plakate hängen hatte, „haben wir diese natürlich umgehend entfernt“, so Fraktionschef Andreas Müßener. Vereinzelt wurden in der Stadt aber offenbar noch Plakate gesichtet, wie Ralf Dinstühler in einer Mail an diese Redaktion mitteilt: „Ich wende mich in Abstimmung mit Zukunft Wermelskirchen an Sie und möchte darauf hinweisen, dass wir nicht die Einzigen sind, die knapp dran sind.“ Das Bürgerforum und die CDU hätten zwei Plakate vergessen. Eines der Büfo-Kandidatin und ein weiteres, das für Bürgermeisterin Marion Lück wirbt. Büfo-Chef Oliver Platt hat bereits organisiert, dass beide Plakate abgebaut werden. Dass an der B 51 in Neuenhöhe ein großes Wahlplakat an einer Hauswand für das Bürgerforum wirbt, sieht er entspannt. „Das ist eine bezahltes Werbefläche und verschwindet, wenn ein Folgeauftrag bei der Firma eingeht.“ Mit einer Strafe würde er nicht rechnen müssen. Bis zu 1000 Euro könnte ein Bußgeldverfahren kosten. „Aber die Fläche gehört nicht zur ‚Wahlsichtwerbung im öffentlichen Verkehrsraum’, die in der Satzung geregelt ist“, so Platt.

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