Amtsgericht Wermelskirchen Aussage fehlt – Polizisten müssen noch geladen werden

Wermelskirchen · Ein 46-jähriger Wermelskirchener muss sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er einen Polizeibeamten niedergeschlagen haben soll.

 Der 46-jährige Mann aus Wermelskirchen muss sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Der 46-jährige Mann aus Wermelskirchen muss sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Foto: Tim Kronner

Wenn Alkohol im Spiel ist, eskaliert eine Situation manchmal schnell. Dann wird aus einer harmlosen Ruhestörung ein Fall von versuchter Körperverletzung, der vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Allerdings sind auch dort die Dinge nicht immer eindeutig zu bewerten. Das wurde beim Fall eines 46-jährigen Berufskraftfahrers aus Wermelskirchen deutlich. Der Mann fand sich auf der Anklagebank wieder, weil er im April 2018 einen Polizeibeamten niedergeschlagen haben soll. „Das ist nicht korrekt. Es gab keine physische Gewalt meinerseits. Dazu wäre ich alkoholbedingt gar nicht mehr in der Lage gewesen“, sagte der 46-Jährige. Zwar habe es eine verbale Auseinandersetzung gegeben, „wir sind auch hin- und hergegangen, mal aufeinander zu, dann wieder voneinander weg. Aber es blieb beim Austausch von Worten – bis ich auf dem Boden lag“, sagte der Angeklagte. Er habe das Verhalten des Polizeibeamten für Imponiergehabe gehalten. Er habe zudem nicht aufstehen dürfen, nachdem er mit Handschellen fixiert wurde. „Dabei hatte ich höflich darum gebeten“, sagte der Angeklagte.

Da die Polizei wegen Ruhestörung durch Nachbarn gerufen wurde, hatten diese die Situation beobachtet. „Es ging alles sehr schnell. Einer der Polizisten wollte den Angeklagten beruhigen. Der hob den Arm – ob zum Schlagen oder Abwiegeln, konnte ich nicht erkennen – und dann lag er schon auf dem Boden“, sagte ein 55-jähriger Mann. Sein 35-jähriger Sohn war sich sicher, dass der Angeklagte einen der Polizisten geschlagen habe, woraufhin er fixiert wurde. Von einer Rangelei, Geschubse oder erhobenen Händen wollte die 47-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten nichts mitbekommen haben. „Ich fand die Festnahme und Fixierung ohne Anlass und übertrieben“, sagte sie. Der Richter schlug vor, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Davon wollte die Staatsanwältin nichts wissen. „Ich würde gerne die Polizisten zum Sachverhalt hören“, sagte sie. Ein Fortsetzungstermin wurde für den 23. Juli anberaumt.

(wow)
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