Serie 900 Jahre Wildenrath - Teil 1 Wildenrath blickt auf 900 Jahre zurück

Erkelenz · Im Jahr 1118 wurde Wildenrath erstmals urkundlich erwähnt. Die Siedlung Wildenrath muss älter sein, wie ein Blick ins Geschichtsbuch zeigt.

 Auch Haus Wildenrath ist ein maßgeblicher Teil der Geschichte des Ortes Wildenrath, in dem Ende September ein großes Festwochenende geplant ist.

Auch Haus Wildenrath ist ein maßgeblicher Teil der Geschichte des Ortes Wildenrath, in dem Ende September ein großes Festwochenende geplant ist.

Foto: Michael Heckers

Wegberg "Im Namen der Heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit! Sämtlichen gläubigen Söhnen der heiligen Mutter Kirche sei kund, dass ich, Graf Gerhard, auf meinem Besitztum Wassenberg eine Kirche erbaut habe zu Ehren der Gottesmutter Maria und des heiligen Märtyrers Georg zum Heil meiner Seele sowie meines Vaters und meiner übrigen Vorfahren. Auf göttliche Mahnung hin habe ich beschlossen, sie aus meinen Gütern zu begaben und auszustatten. [...] Weiter habe ich der Kirche übertragen (...) die Kirche von Wildenrath."

Als hätte er eine alphabetische Reihenfolge eingehalten, nennt der IV. Graf Gerhard von Wassenberg Wildenrath an letzter Stelle der Pfründen, die er am 30. September 1118, vor genau 900 Jahren, dem Gotteshaus "seiner" Stadt unterhalb der Burg vermacht. Damit gleichzeitig dokumentierend, dass die Kirche von "Wilderothe", so der Originaltext, vor der Wassenberger existierte. Genau geklärt ist die Herkunft des Namens Wildenrath nicht, wie der frühere Leiter des Kreisheimatmuseums, Leo Gillessen, in seinem Standardwerk "Die Ortschaften des Kreises Heinsberg" festhält. Dennoch spricht einiges für die Annahme, dass das althochdeutsche Adjektiv "wildi" im Sinn von "unbebaut" mit Bindung an "bewaldet" das Beziehungswort zum Grundwort "Rath" bildet. "Rath" ist das Hauptwort des hochmittelalterlichen Zeitworts "riuten, riutjan" für "Beseitigung des Waldes durch Ausgraben der Wurzelstöcke", roden, demnach ist Wildenrath als gerodeter Wald zu verstehen.

Das Jahr 1118 ist nach den Regeln der Geschichtswissenschaft, das der ersten urkundlichen Erwähnung der Übertragung einer Kirche - demnach ist die Siedlung Wildenrath wesentlich älter, denn das Gotteshaus muss ja schon, und das auch länger, existiert haben. Der Geschichtsautor Walter Risters ermittelte aus der Interpretation der Urkunde von 1118 und den Kenntnisständen zu u.a. der Ortsnamensgeschichte mit der Endung -rath oder -roth, dass die Siedlung Wildenrath aus dem Herrenhof "Haus Wildenrath" zwischen den Jahren 900 und 1000 entstanden sein muss.

Das frühe Wildenrath war demnach eine "Villikation", ein Fronhofverband, dessen Vorsteher vom Grafen von Wassenberg, dem "Grundeigentümer", mit Wildenrath "belehnt" worden war, einem mittelalterlichen Pachtvergabeverfahren, pyramidenartig aufgebaut, in dem die abhängigen Bauern, so genannte "Laten", als unterste Schicht Abgaben und Frondienste nach "oben" zu liefern hatten, an Lehnsnehmer, Lehnsgeber und die Kirche. Die Fronhofsherren stifteten Kirchen, die sich aus dem von den Bauern aufzubringenden "Zehnt", einer zehnprozentigen Abgabe in Naturalien, finanzierten. Und die Übertragung von 1118 bewirkte, nicht nur in Wildenrath, dass der Zehnt an die gerade entstandene Georgs-Stifts-Kirche in Wassenberg ging. 1269 wird von der Wildenrather Kirche gesagt, dass sie "pauper et tenuis" war, "arm und bedürftig", die Bauern-Opfer gingen immer noch nach Wassenberg.

Der Herren- oder Fronhof war das "Haus Wildenrath", das in seinen Ursprungsjahren näher an den Lathöfen, also dem Ort Wildenrath, gelegen hat gegenüber den heutigen Gebäuden, die etwa um 1700 herum errichtet worden und nicht das Herrenhaus bilden. Die "Villikation" Wildenrath war offensichtlich keine Glanznummer, miserable Erträge der Landwirtschaft, begründet auf schlechten Böden, ließen sie wohl früh enden, wobei genaue Daten nicht vorliegen, aber das Lehnswesen veränderte sich zum Ablauf des Spätmittelalters ohnehin, indem die Lehnsnehmer ihre Höfe von den Landes-Lehnsherren erwarben oder sie ablösten. Für die zahlungspflichtigen Bauern änderte sich lange Zeit allerdings nichts.

Walter Risters zieht Belege aus Grabungen und Überarbeitungen des Hauses Wildenrath, u.a. 1969, heran zum Beleg, dass das Haus befestigt war, Vorburg und Hauptburg besaß, die auch von Wasserflächen geschützt waren, was nicht vor 1296 gestaltet worden sein kann. Auf dem Lehen saß bereits 1118 eine Familie mit Namen "von Wildenrath", die bis etwa zum Jahr 1500 Eigentümerin war. Ein Philipp von Ottensteyn wird 1508 mit Wildenrath belehnt, der gleichzeitig den Hof Kobbendal zwischen Ratheim und (Hückelhoven-) Schaufenberg erhält. Zwischen 1560 und 1666 ist die Familie von Harff, mit Besitz in Lövenich und Borschemich, Eigentümerin. Es geht aus verschiedenen Übertragungs-Urkunden hervor, dass Haus Wildenrath, oder Burg, in einem baulich immer schlechteren Zustand war und zu Beginn des 18. Jahrhunderts wohl vollständig verfallen war. Die jetzigen Gebäude sind neu errichtet worden zu Beginn des 18. Jahrhunderts, wie die Denkmalliste der Stadt Wegberg ausweist.

(isp)
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