Hundesteuer in Brüggen Was sich für Hundehalter in Brüggen ändert

Brüggen · Der Finanzausschuss hat dem Vorschlag für eine neue Hundesteuersatzung zugestimmt. An der Höhe der Steuer ändert sich nichts. Was einfacher wird: Künftig gilt ein Steuerbescheid für mehrere Jahre.

 Für Hundehalter in Brüggen könnte sich 2020 einiges ändern.

Für Hundehalter in Brüggen könnte sich 2020 einiges ändern.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Mit Änderungen zur Hundesteuer haben sich die Mitglieder im Finanzausschuss beschäftigt. Diese Änderungen sind nach Vorstellung von Kämmerer Oliver Mankowski einstimmig verabschiedet worden:

Neuer gefährlicher Hund Die Rasse Alano wird in Brüggen ab 1. Januar 2020, wie es im Landeshundegesetz NRW vorgesehen ist, auf die Liste der gefährlichen Hunde gesetzt. Sie ist auch als „Spanische Dogge“ bekannt, die Hunde wurden als Wach- und Schutztiere verwendet. In Brüggen ist sie laut Mankowski bisher aber noch kein einziges Mal gemeldet.

Weniger Steuer zahlen Für Hunde, die zum Schutz und zu Sanitätszwecken verwendet werden, konnten die Besitzer in Brüggen bisher eine Steuer-Ermäßigung oder Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. „Wir wollen dies auf weitere Hundebesitzer ausdehnen, die ebenfalls auf ihr Tier angeweisen sind“, erläuterte Mankowski. So sollen ab 2020 auch Besitzer von Begleit- und Therapiehunden von steuerlichen Vorteilen profitieren. Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben aber Jagdhunde. Als Voraussetzung für Steuernachlässe gilt eine „hinlängliche Eignung“. Dafür muss der Hund eine erfolgreiche Prüfung vor Leistungsprüfern eines Vereins oder Verbandes ablegen, den die Burggemeinde anerkennt. Eine abgeschlossene Eignungsprüfung kann somit sowohl für Ermäßigung der Hundesteuer als auch für eine Befreiung angewendet werden. Wer als „hilflose Person“ auf einen Hund angewiesen ist, wird von der Steuer befreit, wenn er nachweisen kann, dass die Krankenkasse einen Teil der Ausbildungskosten für den Hund übernimmt.

Bescheide für mehrere Jahre Bisher erhalten Brüggener mit Hund jedes Jahr einen Bescheid über die Festsetzung der Hundesteuer. Die Gemeindeverwaltung will mit einer neuen Regelung den bürokratischen Aufwand für die Hundehalter reduzieren und auch Kosten sparen. Solange die Hundesteuer nicht verändert wird, soll der Bescheid in Zukunft über mehrere Jahre gelten. In der Satzung heißt es dazu: „Die im Bescheid festgelegte Hundesteuer ist zum Erhalt eines neuen Festsetzungsbescheides über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen zu zahlen“.

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