2838 angemeldete Hunde in Kaarst FWG-Förderer des Sports stellt Hundesteuer in Frage

Kaarst · Im nächsten Hauptausschuss wird über den Sinn der Hundesteuer diskutiert. Derzeit sind im Stadtgebiet 2838 Vierbeiner gemeldet, die Hundesteuer ist gestaffelt.

 Zwei Hunde bei einem Wettrennen. Die Fraktion FWG-Förderer des Sports will Hundebesitzer finanziell entlasten.

Zwei Hunde bei einem Wettrennen. Die Fraktion FWG-Förderer des Sports will Hundebesitzer finanziell entlasten.

Foto: dpa

Die Fraktion FWG Kaarst-Förderer des Sports hat einen Antrag gestellt, in dem sie die Verwaltung darum bittet zu prüfen, wie hoch die Verwaltungskosten in Bezug auf die Hundesteuer in der Kommune im Vergleich zu den Einnahmen durch die Hundesteuer sind. Gleichzeitig stellt die Fraktion die Frage, ob die Hundesteuer noch sinnvoll ist oder für alle Hundebesitzer abgeschafft werden oder die Steuer ab einem zweiten Hund der Höhe des ersten Hundes angepasst werden kann.

FWG Kaarst-Förderer des Sports begründet den Antrag damit, dass das Hundesteuergesetz ein „veraltetes und nicht mehr zeitgemäßes Gesetz aus dem frühen 19. Jahrhundert“ sei. Hunde seien heutzutage eine psychologische und therapeutische Unterstützung – vor allem für alleinstehende Bürger. „Aber vor allem sind Hunde wertvolle Familienmitglieder“, schreibt die Fraktion in ihrem Begründungstext weiter.

Während der Corona-Pandemie haben sich viele Bürger einen Hund angeschafft. Eine finanzielle Entlastung für Hundebesitzer wäre ein Zeichen dafür, das die Sorgen und Nöte der Bürger in Kaarst wahrgenommen werden und Hunde als Familienmitglieder den selben Status genießen, wie anderen Haustiere, glaubt die Fraktion.

Auf Nachfrage teilt die Stadtverwaltung mit, dass derzeit insgesamt 2838 Hunde im Kaarster Stadtgebiet gemeldet sind. Die Hundesteuer wird jährlich gezahlt und ist unterschiedlich gestaffelt. Wenn ein Tier von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam gehalten wird, werden 96 Euro fällig. Bei zwei Hunden belaufen sich die jährlichen Kosten auf 120 Euro pro Hund. Hält ein Besitzer drei oder mehr Hunde, werden 144 Euro pro Tier aufgerufen. Wer einen gefährlicher Hund hält, muss jährlich 600 Euro zahlen, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden sind es 900 Euro je Hund.

(seeg)
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