AfD-Mitglied für Ausschuss abgelehnt Beschluss im Kreisausschuss war nicht rechtmäßig

Kreis Viersen · Den Vorschlag der AfD-Kreistagsgruppe, ihr Mitglied Ricardo Schlief in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren wählen zu lassen, hat der Kreisausschuss abgelehnt. Warum der Beschluss nicht rechtens ist.

 Landrat Andreas Coenen hat den Beschluss rechtlich prüfen lassen.

Landrat Andreas Coenen hat den Beschluss rechtlich prüfen lassen.

Foto: CDU

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Dezember dem Nachbesetzungsvorschlag der AfD-Kreistagsgruppe für den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren nicht zugestimmt. Damals kündigte Landrat Andreas Coenen (CDU) an, diesen Beschluss rechtlich prüfen zu lassen. Das hat die Kreisverwaltung inzwischen getan und kommt zu dem Urteil, dass der Beschluss nicht rechtens war.

Der Landrat beanstandet deshalb den einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses und schlägt für die Sitzung dieses Ausschusses am 7. Januar vor, die Beanstandung des Beschlusses, den Umbesetzungsvorschlag der AfD abzulehnen, zur Kenntnis zu nehmen und den alten Beschluss aufzuheben. Außerdem wird dann auf Vorschlag der AfD-Kreistagsgruppe der sachkundige Bürger Ricardo Schlief als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren gewählt.

Sollte der Kreisausschuss bei der Ablehnung des Nachbesetzungsvorschlags der AfD-Kreistagsgruppe bleiben, muss der Landrat nach der Kreisordnung NRW unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf einholen.

In der Dezember-Sitzung hatte zuerst die SPD-Fraktion angekündigt, entgegen den Gepflogenheiten diesem Umbesetzungswunsch nicht zustimmen zu wollen. Fraktionsvorsitzender Hans Smolenaers fand bei CDU, Grünen, FDP und Linken Zustimmung. Die AfD hat keinen Vertreter im Kreisausschuss.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort