Registrierung Schwalmtal sucht „schwarze Hunde“

Schwalmtal · Die Gemeindeverwaltung ruft Hundehalter dazu auf, ihre Tiere offiziell registrieren zu lassen. Dazu ist laut Satzung jeder Halter verpflichtet. Nur bis 2. Juni sind Nachmeldungen ohne Bußgeld möglich.

 Hunde wie dieser Labrador Retriever, die in Schwalmtal leben, müssen offiziell gemeldet werden. Dazu ruft jetzt die Gemeindeverwaltung auf.

Hunde wie dieser Labrador Retriever, die in Schwalmtal leben, müssen offiziell gemeldet werden. Dazu ruft jetzt die Gemeindeverwaltung auf.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Wie viele Hunde gibt es in der Gemeinde Schwalmtal – und wie viele leben davon „schwarz“, also ohne Anmeldung und ohne Hundesteuer-Entrichtung im Gemeindegebiet? Dieser Frage geht jetzt die Gemeindeverwaltung nach. Die Einwohner sind aufgerufen, alle Vierbeiner, die mindestens zwei Wochen in ihrem Haushalt leben, offiziell anzugeben. „Sollten Sie einen Hund bzw. mehrere Hunden haben, die noch nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen“, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde.

Dabei setzt die Gemeinde zunächst auf die Ehrlichkeit der Hundehalter – und räumt allen, die bisher ihre Tiere nicht gemeldet haben, noch eine Übergangsfrist ein: „Für alle verspäteten Anmeldungen, die noch bis Sonntag, 2. Juni, bei der Gemeindeverwaltung eingehen, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen“, erklärt Gemeindemitarbeiterin Mona Grötschel.

Befreit von der Steuer sind etwa Besitzer von Gebrauchshunden oder von Hunden, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Menschen mit Handicap dienen, etwa als Begleithund. Dies ist in der Satzung zur Hundesteuer der Kommune festgelegt.

Viele Städte und Gemeinden kontrollieren regelmäßig den Bestand an Hunden. In Schwalmtal tun dies eigene Mitarbeiter, andere Kommunen delegieren diese Aufgabe an externe Mitarbeiter. Durch die Hundesteuer nahm die Gemeinde 2017 insgesamt 183.000 Euro ein. Im vergangenen Jahr waren dort 1967 Hunde gemeldet.

Kosten Das sind die Ausgaben, mit denen Besitzer von Hasso und Co. in Schwalmtal rechnen müssen: Für den ersten Hund werden 80 Euro, für zwei Hunde jeweils 120 Euro und für drei oder mehr Hunde jeweils 150 Euro fällig.

Gefährliche Hunde Deutlich darüber liegen die Steuerforderungen für gefährliche Hunde. Dazu gehören Tiere folgender Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Für einen gefährlichen Hund müssen 600 Euro, für zwei gefährliche Hunde je 720 Euro sowie für drei oder mehr Hunde je 840 Euro entrichtet werden.

Besondere Rassen Ein höherer als der reguläre Steuersatz gilt laut Hundesteuersatzung auch für Hunde, die zu diesen Rassen gehören:

American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Für das erste Tier sind 300 Euro an Hundesteuer zu entrichten, für zwei Hunde jeweils 360 Euro sowie für drei oder mehr Hunde 420 Euro.

Anmeldung Sie ist online auf der Homepage der Gemeinde Schwalmtal unter „www.schwalmtal.de“ in der Rubrik Formulare möglich. Die Formulare können dort ausgefüllt und elektronisch versendet werden. Persönlich ist dies im Rathaus, Zimmer 307, bei Mona Grötschel möglich. Anhand einer Hundemarke ist zu erkennen, ob ein Tier gemeldet ist oder nicht. Wie die Gemeinde mitteilt, behält sie sich eine weitere Kontrolle aller Hunde vor. Wer sein Tier nicht ordnungsgemäß oder zu spät gemeldet hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ihm droht ein Bußgeld.

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