Teilerfolg für Edeka bei Klage Weg frei für neuen Investor des O-Quartiers

Solingen · Das Landgericht hat eine Klage von Edeka zurückgewiesen, in dem geplanten Wohnquartier einen Supermarkt zu betreiben. Allerdings kann der Handelsriese beim alten O-Quartier-Besitzer Schadensersatz einfordern.

 Ein Blick in die Zukunft: So soll das neue O-Quartier nach seiner Fertigstellung im Jahr 2022 einmal aussehen. Einen Supermarkt wird es aber nicht geben. Entgegen alter Pläne wurden die Handelsflächen stark reduziert. Bis 2020 entsteht gegenüber im Globus-Haus der Sparkasse einen Vollsortimenter.

Ein Blick in die Zukunft: So soll das neue O-Quartier nach seiner Fertigstellung im Jahr 2022 einmal aussehen. Einen Supermarkt wird es aber nicht geben. Entgegen alter Pläne wurden die Handelsflächen stark reduziert. Bis 2020 entsteht gegenüber im Globus-Haus der Sparkasse einen Vollsortimenter.

Foto: dpa/Tobias Hase

Die noch offene Klage des Handelsriesen Edeka hatte in den zurückliegenden Monaten wie eine Art Damoklesschwert über dem O-Quartier gehangen. Doch nun steht dem Bau einer neuen Wohnanlage am Marktplatz in Ohligs in seiner geplanten Form wohl endgültig nichts mehr im Weg. Denn am gestrigen Donnerstag hat die 2. Kammer für Handelssachen am Landgericht Wuppertal geurteilt, dass Edeka keinen Anspruch darauf hat, in dem zukünftigen Quartier einen Supermarkt zu betreiben.

Damit ist der Weg frei für den neuen O-Quartier-Investor Kondor Wessels. Dieser hatte das gesamte Projekt Ende 2017 von der ursprünglichen Entwicklungsgesellschaft Graf von Thun und Hohenstein Veit übernommen und will seitdem in dem Neubau-Komplex am Markt hauptsächlich Wohnungen realisieren.

Die Stadt Solingen begrüßte in einer ersten Reaktion die neue Entwicklung. Zwar wollte Stadtdirektor Hartmut Hoferichter zu dem Urteil grundsätzlich keine Stellung beziehen. Gleichwohl wurde die Entscheidung der Wuppertaler Richter im Rathaus positiv aufgenommen. „Für uns ist entscheidend, dass das Urteil keine Auswirkung auf die Baumaßnahme hat“, sagte Hoferichter am Donnerstagnachmittag auf Anfrage.

Die Grundsteinlegung für das O-Quartier ist nun für den 10. September vorgesehen, nachdem es unter der Ägide des alten Investors in den zurückliegenden Jahren immer wieder zu Verzögerungen bei der Planung gekommen war. Wobei speziell für die Graf von Thun und Hohenstein Veit Vermögensverwaltungs KG die ganze Angelegenheit auch mit dem jetzt verkündeten Urteil noch nicht ausgestanden ist, erzielte Edeka vor dem Landgericht doch durchaus eine Art juristischen Teilerfolg.

So sahen es die Richter der Kammer als erwiesen an, dass es die Bayreuther bei dem Verkauf an Kondor Wessels seinerzeit versäumt hatten, den zuvor mit Edeka abgeschlossenen Mietvertrag für einen Lebensmittelmarkt zu übertragen – was nunmehr zur Folge hat, dass der Einzelhandelskonzern gegen Graf von Thun und Hohenstein Veit Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Wie hoch diese am Ende ausfallen werden, ist zurzeit indes noch offen. Und genauso unklar bleibt bis auf Weiteres, ob der Wuppertaler Richterspruch Bestand haben wird. Denn wie ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag mitteilte, können die Prozessparteien Berufung gegen das Urteil einlegen, „soweit diese hierdurch beschwert worden sind“.

Im Klartext: Edeka könnte sich in der nächst höheren Instanz gegen den Freispruch für Kondor Wessels richten, derweil Graf von Thun und Hohenstein Veit die Verpflichtung zum Schadensersatz anfechten darf. Entscheiden müsste in beiden Fällen das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels beträgt einen Monat, sobald das Urteil des Landgerichts zugestellt ist.

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