Am Landgericht Mönchengladbach Urteil im Prozess um Leichenfund am Römerbrunnen

Mönchengladbach · Die Kammer hat den 29-jährigen Angeklagten für schuldig gesprochen, einen Bekannten im März 2021 tödlich verletzt zu haben. Wie hoch die Strafe ausfällt und wie das Urteil begründet wurde.

 Die Kammer blieb bei der Urteilssprechung unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Die Kammer blieb bei der Urteilssprechung unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wegen Totschlags ist ein 29-Jähriger am Dienstag vor dem Landgericht Kostenpflichtiger Inhalt Mönchengladbach zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Syrer ohne festen Wohnsitz soll einem 40-jährigen Bekannten in dessen Wohnung im März 2021 mehrere tödliche Stichverletzungen beigebracht haben. Als die Leiche gefunden wurde, war sie bereits im Verwesungsstadium.