Ratinger Innenstadt Urteil: Geldautomat bleibt in Ratinger Wohnhaus 

Ratingen/Düsseldorf · Bewohner haben die Sorge, dass der Geldautomat im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte.

 Um diese Filiale an der Düsseldorfer Straße geht es. Das Oberlandesgericht hat nun entschieden. Der Automat darf im Haus bleiben.

Um diese Filiale an der Düsseldorfer Straße geht es. Das Oberlandesgericht hat nun entschieden. Der Automat darf im Haus bleiben.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Es bleibt dabei: Der Geldautomat in einem Mehrfamilienhaus in Ratingen muss nicht entfernt werden. Dies entschied der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil, das Dr. Joachim Unger, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, nun verkündet hat.