Unfall in Remscheid Spektakuläre Wende vor Gericht

Remscheid · Spektakuläre Wende im Fall des tödlichen Unfalls auf der Kreisstraße 2 bei Forsten im Januar dieses Jahres: Der Mann, der unter anderem wegen fahrlässiger Tötung einer 84 Jahre alten Frau angeklagt worden war, saß nämlich gar nicht am Steuer des Geländewagens.

Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der Vorsitzende Richter des Remscheider Schöffengerichts in Auftrag gegeben hatte. „Dabei hat sich eindeutig gezeigt, dass der Angeklagte Alexander M. auf dem Beifahrersitz saß“, erklärte Dr. Thomas Künzel, der Direktor des Remscheider Amtsgerichts, am Montag.

Unter anderem Faserspuren auf dem Sitz des Unfallautos hätten Klarheit darüber gebracht. Das Verfahren gegen den Angeklagten aus Wuppertal wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung stellte die Staatsanwaltschaft daraufhin ein.

Ihm war vorgeworfen worden, am 6. Januar dieses Jahres durch ein riskantes Überholmanöver einen schweren Unfall verursacht zu haben. Der Mercedes-Geländewagen stieß frontal mit dem entgegenkommenden VW Golf einer 53-Jährigen zusammen.

Beifahrer des VW war bei dem Unfall die 84-jährige Mutter der Fahrerin. Sie wurde bei der Kollision tödlich verletzt. Die 53-Jährige erlitt schwere Verletzungen. Ebenso wie ein zweiter Insasse (44) des Geländewagens.

Alexander M. hatte zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogeneinfluss gestanden und war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen. Weil er zudem eine achtmonatige Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßte, hob das Amtsgericht Wuppertal diese infolge des Unfalls auf. Der Mann musste ins Gefängnis.

Wieso der damals 30 Jahre alte, mehrfach vorbestrafte Wuppertaler seit dem Unfall behauptet hatte, selbst am Steuer des Unfallwagens gesessen zu haben, darüber lässt sich derzeit nur spekulieren. „Im Laufe der mündlichen Verhandlung sind bei dem Richter zunehmend Zweifel daran aufgekommen“, schilderte Künzel. Daraufhin veranlasste dieser das Fahrergutachten.

Ob es sich bei dem verletzten
44 Jahre alten Beifahrer des Unfallwagens um den eigentlichen Unfallverursacher handelt, ist noch nicht klar. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.

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