Allee-Center in Remscheid 36-jähriger Remscheider auf frischer Tat beim Diebstahl ertappt

Remscheid · Der Verkäuferin im Schuhgeschäft am Allee-Center war das Gesicht des Berufungsklägers gut bekannt. Der wohnte direkt um die Ecke, hielt sich tagsüber gerne im Center auf und musterte die Auslagen.

Dass der 36-Jährige mit Rauschmitteln zu tun hatte, schien wohl allgemein bekannt gewesen zu sein. Seine Abhängigkeit hatte ihn schon öfter in Probleme gebracht – das Gericht verzichtete sogar auf die Verlesung der Vorstrafen, das hätte zu viel Zeit gekostet.

Denn eigentlich wäre es, zumindest nach Ansicht des Klägers, nur um eine „Lappalie“ gegangen: Im Schuhgeschäft hatte er sich im Mai 2017 in der hintersten Ecke ein Paar Sportschuhe ausgesucht und unter seiner Jacke versteckt. Das fiel der Verkäuferin aber auf, widerspruchslos hatte er die Jacke geöffnet und ihr die Schuhe zurückgegeben. Es blieb also beim Versuch, ein Schaden war nicht entstanden. Aber: Die alarmierte Polizei fand dann in seiner Hosentasche ein Gramm Marihuana, und das in Kombination mit dem zuvor versuchten Diebstahl hatte zur Anzeige und zur Verurteilung durch das Amtsgericht Remscheid geführt. Das Urteil lautete acht Monate Haft. Bewährung wurde nicht zugesprochen, weil die Liste der Vorstrafen und mehrfach verletzte Bewährungsfristen dagegen sprachen. Und auch deshalb, weil der Heroinabhängige bisher sämtliche Aufforderungen zu einer Entzugstherapie abgelehnt hatte.

Die Berufung hatte der Kläger eingelegt, weil er den versuchten Diebstahl der Schuhe auch diesmal abstreiten wollte. Ähnlich wie in der ersten Instanz könne er sich daran nicht erinnern – im Gegensatz zu den eindeutigen Zeugenaussagen, nach denen er zweifelsfrei wiedererkannt worden war. Er wäre das nicht gewesen und basta. Sein Ziel war dennoch die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung. Dazu kam es aber nicht, denn zwischenzeitlich gab es in einem ähnlichen Fall eine weitere Verurteilung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Auch auf die Idee, möglicherweise durch Zusammenziehung der Strafen eine in der Summe kürzere Haftdauer zugestanden zu bekommen, reagierte der Richter bei diesen Vorgeschichten nur mit Kopfschütteln. Er sah keine Aussicht auf Erfolg. Da brauchte es keine Beratung mehr zwischen dem Kläger und seinem Anwalt – die Berufungsklage, ohnehin auf dünnem Eis, wurde umgehend zurückgezogen.

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