Vorhaben der Stadtwerke Rat treibt Pläne für Freizeitbad voran

Ratingen · Auf seiner letzten Sitzung des Jahres 2021 hat das Stadtparlament die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Damit wird die Beauftragung von Gutachten zu Verkehr, Wasser, Landschaft und Natur in Gang gesetzt.

 Das Freibad und das derzeitige Hallenbad (rechts) aus der Luft gesehen.

Das Freibad und das derzeitige Hallenbad (rechts) aus der Luft gesehen.

Foto: Achim Blazy (abz)

Der Rat hat entschieden: Das Bebauungsplan-Verfahren für ein Sport- und Freizeitbad am Standort auf einem Teil des Parkplatzes hinter der alten Lintorfer Straße kann starten. Damit wird die übliche Beauftragung von Gutachten zu Verkehr, Wasser, Landschaft und Natur in Gang gesetzt, um die planungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zu prüfen.

Wenn diese positiv ausfallen, können die Stadtwerke als Betreiber das vorgesehene Wettbewerbsverfahren mit mehreren Architekturbüros anstoßen. Nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Auswahl des Entwurfes können Kosten belastbar berechnet werden. Erst danach können nach förmlicher Bürgerbeteiligung ein Satzungsbeschluss und ein Baubeschluss erfolgen, der dann verbindlich ist, hieß es zum weiteren Verfahren.

Karl-Heinrich Gilson, Sprecher der neuen Bügerinitiative „Freizeitbad ja, aber nachhaltig“ hatte die Bedenken der Anwohner hinsichtlich Verkehr/Parkplätze, Gebäudegröße und Wassersituation im Bezirksausschusss Mitte noch einmal vorgetragen. In der Ausarbeitung der Initiative, die in der RP bereits vorgestellt wurde, geht es darum, auf die Probleme bei einem Neubau eines Freizeitbades im Bereich des Parkplatzes hinzuweisen. Ein neues Freizeitbad erhöhe das betriebswirtschaftliche Risiko der Gesamtinvestition unverhältnismäßig. Die von den Stadtwerken angeführten Synergieeffekte führten an der geplanten Stelle zu einer unnötigen Akkumulation von Risiken (Klumpen-Risiko), so die Initiative.

Wilfried Georg, Amtsleiter Tiefbau, erläuterte im Bezirksausschuss die Unterscheidung von Starkregen- und Überschwemmungskarten und wies darauf hin, dass erst ab HQ100-Fällen Restriktionen für das Bauen entstehen. Die Überschwemmungskarten für das Baufeld weisen allerdings weder HQ100- noch die selteneren HQextrem-Fälle aus.

Mögliche Starkregenansammlungen könnten auf dem Grundstück zum Beispiel durch Rückhaltungen kompensiert werden. Unter der Bezeichnung HQ100 versteht man einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird.

CDU-Sprecher Gerold Fahr, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke ist, wies auf das sich abzeichnende Ende der Nutzungsdauer des 70er-Jahre-Bades hin und lobte aus seiner Sicht das vorausschauende Handeln, das gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlage: Sicherung und Ausweitung für Schul- und Vereinssport im Sportbad ohne mehrjährigen Ausfall, zeitgerechtes Freizeitangebot in der neuen 25m-Becken-Halle, die für Sport nutzbar sei, aber auch mit Angeboten für Jugendliche und Gesundheit aufwarten soll. Zudem gebe es mehr Flexibilität beim Sommer-Winter-Wechsel durch einen gemeinsamen Eingangsbereich und damit eine bessere Wirtschaftlichkeit am Ort als weitere Pluspunkte.

Ziel des Bebauungsplanes sei die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung des neuen Hallenbades im nördlichen Bereich des Plangebietes, so die Stadt. Gleichzeitig sollen die Flächen des bestehenden Freibades abgesichert und im Bereich des bestehenden Hallenbades die Möglichkeit geschaffen werden ein zeitgemäßes zusätzliches Hallenbad zu errichten, das dem Schul- und Vereinssport dienen soll. Derzeit sei geplant, nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens mit dem Bau des Hallenbades im nördlichen Bereich des Plangebietes zu beginnen. Aufgrund der zurzeit sehr angespannten Lage in der Bauindustrie müsse man mit einer Bauzeit samt Inbetriebnahme von rund 30 Monaten gerechnet werden.

Die Planungen für den Neubau des bestehenden Hallenbades werde man erst im Anschluss an diese Baumaßnahme beginnen können, so die Stadt. Eine Bedarfsanalyse der Nutzer und eine neue Bestandsanalyse mit Schadstoffgutachten sollen dann die Grundlage für das weitere Vorgehen sein.

Auch diese Baumaßnahme würde mit Abbruch, Neubau und Inbetriebnahme rund 24 bis 30 Monate benötigen.

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