Fristen sind nach Jahrgängen gestaffelt Führerschein-Tausch: Die Zeit drängt

Ratingen/Heiligenhaus/Kreis Mettmann · Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 läuft die Frist am 19. Januar ab. Anträge gibt es kreisweit in den Bürgerbüros. Für Ratingen gibt es allerdings einstweilen eine andere Anlaufstelle: das Straßenverkehrsamt in Mettmann.

 Abschied von der Jugend: Hiltrud Markett (59) mit ihrem grauen „Lappen“ aus den 80er Jahren.

Abschied von der Jugend: Hiltrud Markett (59) mit ihrem grauen „Lappen“ aus den 80er Jahren.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Für Hiltrud Markett (59) und Doris Schulte (70) wird es ein kleiner Abschied von der Jugend. Beiden geben bald ihren ersten und bisher einzigen Führerschein ab. Auf Doris Schultes grauem „Lappen“ lächelt einen immer noch ein wunderschöner langhaariger Teenager an. Und die Buchhändlerin Hiltrud Markett präsentiert sich mit 80er Jahre Pony-Haarschnitt und süßem Schmollmündchen. Lang, lang ist’s her, dass sie offiziell „Fräulein“ genannt wurden. Hiltrud Markett erinnert sich sogar daran, „die meisten Fahrstunden in ganz Langenfeld“ gehabt zu haben. „Ich konnte nie zur Theorie, weil ich damals schon den Buchladen besaß. Und war außerstande, Abstände abzuschätzen“, erzählt die Langenfelderin.

Allerdings haben Doris Schulte mit dem Geburtsjahr 1951 und Hiltrud Markett mit dem Geburtsjahr 1962 noch etwas Zeit, bis sie das in die Jahre gekommene Dokument umtauschen müssen. Jetzt sind erst mal die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Sie müssen sich beeilen und spätestens Anfang Januar einen Antrag auf den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein in Scheckkarten-Format stellen. Die vor 1953 geborenen haben bis 2033 Zeit, sich von der geliebten alten Fahrerlaubnis zu trennen. Und Hiltrud Markett hat noch zwei Jahre Luft. Um einen Massenandrang in den Bürgerbüros und Straßenverkehrsämtern zu vermeiden, hat der Bundesrat einen Stufenplan nach Ausstellungsdatum aufgestellt.

Während die Bürgerbüros in Langenfeld und Monheim den Betroffenen den Umtausch leicht machen, müssen die Ratinger den Weg zum Straßenverkehrsamt in Mettmann machen. Führerscheinangelegenheiten könne man in Ratingen deshalb nicht im Bürgerbüro erledigen, weil sie zum Aufgabenportfolio des Kreis-Service-Centers gehören, das sich ebenfalls im Rathaus befindet, aktuell aber Corona-bedingt geschlossen ist, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Wegen des Führerscheinumtauschs will sich die Stadt aber in Kürze mit dem Kreis über eine bürgerfreundliche Lösung austauschen.

In Heiligenhaus führt der Weg zum Umtausch über das Bürgerbüro am Rathaus. Hier ist allerdings zu beachten: Bis Anfang kommenden Jahres macht die Verwaltung kurze Weihnachtspause. Zwischen den Jahren sind Betriebsferien. Es sind lediglich Notdienste eingerichtet für spezielle Fälle.

Der alte graue Papierführerschein muss von den 1953 bis 1958 geborenen Autofahrern bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht sein. Bei Besitzern eines Papierführerscheins ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Bis 2023 hat Zeit, wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde. Ein Jahr später sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Wer 1971 oder später auf die Welt gekommen ist, kann den Umtausch bis 2025 aufschieben. Alle vor 1953 Geborenen müssen bis 2033 ihren Führerschein tauschen. Fristende ist jeweils der 19. Januar.

Auch wer einen Kartenführerschein besitzt, muss sich um einen neuen bemühen, hat aber in der Regel noch etwas Zeit: Liegt das Ausstellungsdatum vor 2013, zum Beispiel zwischen 1999 und 2001, muss der Umtausch bis 2026 erfol-
gen, zwischen 2002 und 2004 bis 2027 und zwischen 2005 bis 2007 bis 2028. Danach verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Ausstellungsjahr um ein Jahr. Zuletzt sind alle 2012 und bis 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse dran.

Und so geht es:

Wer im Kreis Mettmann wohnt, kann den Umtausch ganz bequem abwickeln – auch ohne einen Besuch bei der Führerscheinstelle.
Den Antrag selbst kann man auf der Internetseite des Kreises (www.kreis-mettmann.de ) online stellen. Rund 30 Prozent der Antragsteller haben das online Verfahren bereits genutzt.
Leider ist aufgrund der Gesetzeslage noch kein medienbruchfreier Umtausch möglich. Abgeliefert werden muss z.B. der bisherige Führerschein – entweder endgültig, mindestens aber zur Entwertung. Das geht natürlich nicht digital, dafür aber per Post.

Sobald der Onlineantrag in der Führerscheinstelle eingegangen ist, erhält der Antragsteller eine vorläufige Fahrerlaubnis, diese ist für drei Monate im Inland gültig und dient als Nachweis bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins. In einem frankierten und adressierten Rückumschlag können dann Passbild, Ausweiskopien zusammen mit dem alten Führerschein auf dem Postweg an die Führerscheinstelle verschickt werden. Der Ablauf wird zusätzlich durch ein Informationsblatt anschaulich dargestellt.

Im Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin dann den EU-Kartenführerschein per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

 Der alte graue „Lappen“ hat ausgedient. Der Pflicht-Umtausch läuft Zug um Zug.

Der alte graue „Lappen“ hat ausgedient. Der Pflicht-Umtausch läuft Zug um Zug.

Foto: Achim Blazy (abz)

Wer seinen Umtausch-Antrag persönlich vor Ort in der Führerscheinstelle in Mettmann einreichen möchte, sollte unbedingt das Terminvereinbarungs-Tool auf der Homepage des Kreises nutzen. Mit Termin lässt sich der Besuch zügig abwickeln.

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