Digitalisierung in Schulen DigitalPakt benötigt Engagement

Radevormwald · Bei den Förderanträgen ist die Verwaltung auf Unterstützung angewiesen.

 Auch mobile Endgeräte für Schüler sind förderfähig.

Auch mobile Endgeräte für Schüler sind förderfähig.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Schulamtsleiter Jürgen Funke berichtete im Schulausschuss am Mittwoch über die Umsetzung des Digitalpakts NRW. Die Richtlinien für diese Förderung, die sich an die Digitalisierung der Schulen richtet, liegen seit September 2019 vor.

Für die Stadt Radevormwald hat Jürgen Funke dafür Grundlagen abgeleitet, die für eine Umsetzung von Förderanträgen nötig sind. „Radevormwald steht eine Höchstfördersumme von 550.409 Euro zu, wovon zehn Prozent aus Eigenmitteln aufgebracht werden müssen. Die Förderung unterliegt einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren“, sagt der Schulamtsleiter. Die einzelnen Förderanträgen müssen bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden, und dabei ist die Stadtverwaltung auf die Unterstützung der Schulen angewiesen.

Förderfähige Maßnahmen, wie der Ausbau der IT-Grundstruktur, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte für Schüler können nur beantragt werden, wenn notwendige formelle Grundlagen vorliegen. „Die Medienkonzepte der Schulen und der Medienentwicklungsplan liegen vor. Neu ist ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept, das wir noch in Zusammenarbeit mit den Schulen erstellen müssen. Das Einsatzkonzept beinhaltet eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter digitaler IT-Grundstruktur und Ausstattung, bedarfsgerechte Qualifizierungsplanung für Lehrkräfte und Support-Leistungen. Das ist sehr aufwendig“, sagt Jürgen Funke. Er weiß, dass die Erstellung von Konzepten für die Schulen einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeutet, aber die Verwaltung kann diese notwendigen Vorbereitungen für die Förderanträgen nicht alleine stemmen. Der erste Förderantrag im Rahmen des Digitalpkts NRW soll im März eingereicht werden. „Wir versuchen den ersten Antrag schnell auf den Weg zu bringen, damit die ersten Maßnahmen vielleicht schon in den kommenden Sommerferien umgesetzt werden können“, sagt Jürgen Funke. Eine Besonderheit der Förderung bezieht sich auf die Schülerendgeräte, die angeschafft werden sollen. „Dafür wurde ein Höchstbetrag bestimmt, der maximal 20 Prozent der Fördersumme beträgt und pro Schule auf 25.000 Euro beschränkt ist.“

Mit erster Priorität werden aktuell die Förderanträge für die digitale Vernetzung der Sekundarschule und des Theodor-Heuss-Gymnasiums vorbereitet. Danach werden die notwendigen Vorbereitungen für die Anträge der Grundschulstandorte folgen. Die Mitglieder des Schulausschusses fragen sich, ob die Schulen die zeitintensiven Vorbereitungen leisten können. „Die Lehrer haben sowieso schon viel um die Ohren. Die Förderanträge erfordern einen erheblichen Mehraufwand. Außerdem müssen die Lehrer auch geschult werden, um mit den neuen Medien umgehen zu können“, gab Arnold Müller (SPD) zu bedenken.

Die Verwaltung sieht die Schulen in der Pflicht, denn ansonsten können wichtige Fördergelder nicht abgerufen werden.

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