Ordnungsamt in Radevormwald „Wir sollen Verstöße konsequent ahnden“

Radevormwald · Ab Montag gelten wieder neue Corona-Bestimmungen, beispielsweise zum Tragen bestimmter Masken. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden dies kontrollieren und sind gehalten, entschieden zu handeln.

 Die Maskenpflicht zu kontrollieren ist eine der Aufgaben, die das Ordnungsamt in diesen Tagen hat. Ab Montag gelten neue Bestimmungen.

Die Maskenpflicht zu kontrollieren ist eine der Aufgaben, die das Ordnungsamt in diesen Tagen hat. Ab Montag gelten neue Bestimmungen.

Foto: dpa/Ronny Hartmann

Am Schnee-Wochenende vor rund einer Woche staunten Jochen Knorz und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht schlecht, als sie Kontrollen durchführten. „Es waren unglaublich viele Menschen von außerhalb nach Radevormwald gekommen“, berichtet der Leiter des Ordnungsamtes. Nachdem große Wintersportgebiete wie Winterberg gesperrt worden waren, hatten sich Menschen, die die weiße Pracht genießen wollten, offenbar schlau gemacht, wo denn noch Schnee lag. „Es waren Autos mit Kennzeichen von Köln, Düsseldorf, Bochum und so fort“, berichtet Jochen Knorz. „Und die Leute waren nicht unbedingt zum Wintersport da, sondern wollten einfach im Schnee einen Spaziergang machen.“

Nun sollte man meinen, Radevormwald müsse sich doch über Besucher von außerhalb freuen. Die Sache hatte jedoch einen Haken: Zu dieser Zeit galt die 15-Kilometer-Regel. Und kamen manche der Besucher, die von weiter her gekommen waren, Kontakt mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes.

Inzwischen ist diese Regelung vom Oberbergischen Kreis allerdings aufgehoben worden. Doch mit dem Montag gelten neue Regeln, die von den Mitarbeitern der Verwaltung kontrolliert werden müssen. Andere laufen aus, werden aber möglicherweise verlängert. „Die nächtliche Ausgangssperre im Kreis endet in der Nacht zum Dienstag“, berichtet Knorz. Ob sie verlängert wird, ist derzeit noch nicht klar.

Neu ab Montag gilt die Regelung, dass in Bussen und Bahnen, in Arztpraxen und im Einzelhandel so genannte medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken getragen werden müssen. „Und Einzelhandel, das heißt nicht nur beim Einkaufen im Supermarkt, sondern in allen Geschäften, die derzeit geöffnet sind“, betont Knorz.

Alle Regeln im Kopf zu behalten, ist für die Bürger eine Herausforderung, zumal sich regelmäßig etwas ändert. „Wir merken schon, ob jemand aus Gedankenlosigkeit handelt oder ob er mit Vorsatz die Regeln ignoriert“, erklärt der Amtsleiter. Wegen der immer noch hohen Infektionszahlen seien die Verwaltungen vom Land und vom Kreis ausdrücklich darauf hingewiesen worden, „dass Verstöße konsequent zu ahnden sind“, erklärt Knorz.

Manche der neuen Bestimmungen sind ein wenig rätselhaft. Während auf anderen Gebieten verschärft wurde, ist das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit aufgehoben worden. Nur der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr weiter verboten. „Eine schriftliche Begründung dieser Entscheidung liegt uns noch nicht vor“, erklärt der Ordnungsamtsleiter. Doch habe es offenbar mit einem Urteil in Bayern zu tun, wo auf die Klage eines Bürgers hin diese Regelung aufgehoben wurde.

Knorz zweifelt, ob diese Entscheidung gut ist, denn nach den Erfahrungen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in den vergangenen Wochen gemacht haben, kommen Verstöße gegen die Kontaktverbote vor allem bei Gruppen vor, die in der Öffentlichkeit trinken. „Auch während der nächtlichen Ausgangssperre hatten wir solche Fälle“, sagt er.

Bei der Einhaltung der Ausgangssperre komme es natürlich gelegentlich vor, dass sich jemand rein aus Versehen mit der Uhrzeit vertan hat. Und aus einem triftigen Grund kann man auch nachts aus dem Haus. Er solte allerdings wirklich triftig sein. „Beispielsweise fällt nicht darunter, zu tanken. Das kann man tagsüber erledigen.“

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