Radevormwalder verurteilt Wiederholungstäter klaut Motorrad

Radevormwald · Am Amtsgericht erhielt ein 19-jähriger Radevormwalder erstmals eine Bewährungsstrafe sowie zwei Wochen Dauerarrest für mehrere Diebstähle und das Fahren ohne Führerschein.

 Ein 19-Jähriger musste sich zum wiederholten Mal vor dem Gericht verantorten..

Ein 19-Jähriger musste sich zum wiederholten Mal vor dem Gericht verantorten..

Foto: dpa/Uli Deck

Dem adretten jungen Mann, der im Wipperfürther Amtsgericht neben seinem Anwalt Platz genommen hatte, hätte man dem äußeren Erscheinungsbild nach keine Straftaten zugetraut. Und dennoch war er kein unbeschriebenes Blatt, sondern hatte in seinen gerade einmal 19 Jahren schon neun Vorstrafen auf dem Kerbholz. Selbst von der vorherigen Verurteilung, die ihm 90 Sozialstunden und einen zweiwöchigen Jugendarrest einbrachten, ließ sich der in Radevormwald wohnende Heranwachsende nicht von weiteren Taten abhalten.

Ihm wurde vorgeworfen, zwischen Mai und November 2020 ein Motorrad gestohlen, ein weiteres unterschlagen, mehrere Nummernschilder entwendet und zudem ohne Führerschein gefahren zu sein. Nach der Verlesung der mehrseitigen Anklageschrift durch die Staatsanwältin stritt der 19-Jährige keine der Taten ab. „Ich gebe alles zu“, sagte er ohne zu zögern. Das Jugendschöffengericht dröselte die einzelnen Taten dann doch noch einmal auf: Zunächst hatte der Auszubildende eine Motorcross-Maschine aus der Garage eines ehemaligen Kumpels in Ennepetal gestohlen und war damit bis zum Motorschaden zwei bis drei Wochen herumgefahren. Erst als Freunde von dem Diebstahl erfuhren, benachrichtigen diese den Eigentümer, worauf das Motorrad von der Polizei sichergestellt wurde.

Nur kurz nach dem Diebstahl sicherte der junge Mann einer jungen Schwelmerin zu, ihr Suzuki-Motorrad zur Reparatur in die Werkstatt zu bringen. Dort kam es jedoch nie an. Stattdessen hielt der Angeklagte die Besitzerin mehrere Wochen mit Ausreden hin. Nach zwei Monaten erstattet die 19-jährige Anzeige. „Den Zweitschlüssel habe ich noch, aber das Motorrad habe ich bis heute nicht wiedergesehen“, sagte die Schwelmerin als Zeugin aus.

Ebenso war der 19-Jährige angeklagt, mehrere Autokennzeichen gestohlen zu haben und mit frisierten Rollern ohne Führerschein gefahren zu sein, wobei er auf der Elberfelder Straße Richtung Rade und auch in Remscheid erwischt worden war.

Der Richter stellte eine rhetorische Frage, die wohl allen Prozessbeteiligten unter den Nägeln brannte: „Was treibt einen dazu an, mit der ganzen Scheiße weiterzumachen?“ Eine Antwort hatte der offensichtlich unbelehrbare Wiederholungstäter nicht. Er beteuerte lediglich, mit seinen bisherigen Freunden gebrochen zu haben und seine Ausbildung als Dachdecker beenden zu wollen. Aus zwei Betrieben war er zuvor schon herausgeflogen. „Es sieht nicht gut aus, wenn Sie den dritten Versuch in der JVA beenden müssen, denn dahin führt der Weg, wenn Sie so weitermachen“, mahnte der Richter.

Die Mutter des Angeklagten hatte nie aufgegeben, an ihren Sohn zu glauben. Sie saß auch bei der jüngsten Verhandlung im Gerichtssaal. „Wenn Sie so weitermachen, landen Sie letztendlich in der JVA Wuppertal und ihre Mutter hat den Kampf um Sie verloren“, sagte der Richter, wonach die Mutter des Angeklagten in Tränen ausbrach.

Die Jugendgerichtshilfe empfahl eine Bewährungsstrafe als letzte Chance für den Angeklagten, da die Ableistung der zuletzt verhängten 90 Sozialstunden nur sehr schleppend funktioniere. Nach einer kurzen Beratung verurteilte das Schöffengericht den Radevormwalder zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Auszubildende, unter Einbeziehung des vorherigen Urteils, zwei Wochen Dauerarrest absitzen. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. „Sie müssen endlich lernen, Verantwortung für sich und ihr Leben zu übernehmen“, mahnte der Richter noch einmal eindringlich an. Der Verurteilte nahm das Urteil an, was damit rechtskräftig wurde.

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