Rheurdt Rheurdt: Zwangs-Stopp auf zwei Breitband-Baustellen

Rheurdt · Unsichere Baugruben sind der Grund. An der Kaplaneistraße gibt es erhebliche Platzprobleme.

 Zwangs-Stopp und zu wenig Platz: die Kaplaneistraße.

Zwangs-Stopp und zu wenig Platz: die Kaplaneistraße.

Foto: dne

Auf den beiden Baustellen zum Breitbandausbau der Deutschen Glasfaser gibt es einen zwangsweisen Baustopp. Auch RP-Leser Rolf-Dieter Kondryn waren die aus seiner Sicht "lebensgefährlichen" Baustellen aufgefallen. Offenbar hatte die beauftragte Tiefbaufirma Arbeitsschutzbestimmung vernachlässigt. Die Wände der bis zu 2,50 Meter tiefen Baugruben seien nicht abgestützt gewesen, sagte der zuständige Fachbereichsleiter Udo Hövelmans unserer Redaktion. Da in den Gruben jeweils ein Techniker die Kundenanschlüsse mit dem Hauptstrang verbinden muss, habe die Gefahr bestanden, dass dieser Arbeiter verschüttet worden wäre.

Dem Tiefbauunternehmen wurde auferlegt, die Baugruben an der Kaplaneistraße und der Ecke Bergstraße/Tönisberger Straße abzusichern, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden. Die Deutsche Glasfaser hat den Vorgang bestätigt und kündigt die Fortsetzung der Breitbandarbeiten für Freitag, 11. Mai, an.

Zumindest für die Kaplaneistraße ist der oberste Baubeamte der Stadt Rheurdt, Udo Hövelmans, da noch nicht sicher. Denn dort sei neben der Baustellensicherheit ein weiteres Problem aufgetaucht. Das Kabel sollte die etwa drei Meter breite Fahrbahn durch den Einsatz einer sogenannten "Erdrakete" unterqueren. Dabei handelt es sich um einen horizontal arbeitenden, durch Pressluft betriebenen Bohrhammer. Den martialischen Namen hat das Baugerät aufgrund seiner Form. Die Technik soll es überflüssig machen, dass die knapp zehn Jahre alte Asphaltdecke aufgerissen und ein Graben gebuddelt werden muss. Laut Hövelmans sei aber der Hauswasseranschluss eines Anliegers im Weg, so dass die Erdrakete nicht so eingesetzt werden könne wie geplant. Nach dem sogenannten Diginetz-Gesetz ist eine Stadt verpflichtet, Baustellen zum Breitbandausbau auf Straßen und Gehwegen zu dulden.

(RP)
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