Finanzamt kamp-Lintfort gibt Tipps So klappt’s mit der Grundsteuer-Erklärung

Kamp-Lintfort · Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort, informiert über die häufigsten Fragen und gibt Tipps.

 Ulrike Sondermann ist Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort.

Ulrike Sondermann ist Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Erst die Hälfte der benötigten Grundsteuererklärungen sind beim Finanzamt eingegangen. Die Frist läuft Ende Januar ab. Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort, gibt praktische Hinweise, worauf die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe achten sollten.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung „Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so die Vorsteherin. „Wir haben praktische Erklär-Videos für die Abgabe mit Elster erstellt, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen. Unsere Check-Listen liefern einen guten Überblick der benötigten Daten und geben Hinweise, wo diese zu finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Digital abgeben mit Elster Bisher haben über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ihre Grundsteuererklärung digital bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingereicht. Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Dies biete viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ohne Papier abgegeben werden. Außerdem unterstützt Elster mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Wer kein eigenes Benutzerkonto bei Elster hat, kann die Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat“, sagte Sondermann.

Aktenzeichen angeben Für die Abgabe der Erklärung wird das Aktenzeichen benötigt. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngrundstücken ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt, das bereits die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. „Auch das Aktenzeichen finden Sie dort“, erklärt Ulrike Sondermann. „In der Erklärung ist das die erste Eingabe, die Sie machen müssen. Wählen Sie daher ‚Aktenzeichen‘ und nicht ‚Steuernummer‘ aus und tragen Sie es ohne Sonderzeichen ein.“ Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.

Angaben zu Eigentumswohnungen „Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen haben uns gefragt, ob sie in der eigenen Grundsteuererklärung auch Angaben zu weiteren Personen machen müssen, die eine andere Wohnung im Haus besitzen“, sagt die Finanzamtsleiterin. „Das müssen Sie nicht. Sie tragen nur die Daten zu Ihrer eigenen Wohnung und Ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum sowie, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.“

Anteil eintragen Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Grundsteuererklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümerinnen und Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärte die Vorsteherin. „Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.“

Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile 11 der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden. Bei den Eigentümerangaben sind dann die Eigentumsverhältnisse bezogen auf Seite 3/4 die Eigentumswohnung einzutragen (zum Beispiel Alleineigentum oder Eigentum von Ehegatten). Angaben zu anderen Personen aus der Eigentümergemeinschaft sind nicht erforderlich.

Infoschreiben verlegt oder nicht erhalten „Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist“, so Ulrike Sondermann. „Unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben vom Finanzamt erhalten hat oder nicht.“ Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abrufen. Dieser enthält bereits den Großteil der Daten, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden: z. B. die Gemarkung, den Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt.

Hotline Für Fragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Kamp-Lintfort unter 02842 121-1959 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Unsere Expertinnen und Experten in der Hotline helfen Ihnen gerne weiter“, sagte die Leiterin. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Das zeigen auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger.

Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.“ Bei Fragen zu Elster, zum Beispiel zur Registrierung, zur Zertifikatsdatei oder zum Abruf von Bescheinigungen, steht für das Elster-Team NRW unter 0251 934-1954 (Montag bis Donnerstag, 8 bis 15.30 Uhr und Freitag, 8 bis 15 Uhr, zur Verfügung.

(RP)
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