Amtsgericht Mönchengladbach Ex-Kassenwart soll Kita-Geld veruntreut haben

Mönchengladbach · Dem früheren Fördervereinsmitglied eines Kindergartens in Mönchengladbach wird vorgeworfen, in seiner aktiven Zeit rund 32.000 Euro aus der Kasse genommen zu haben. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.

 Ein Kassenwart soll sich an Geldern eines Kindergartens bereichert haben.

Ein Kassenwart soll sich an Geldern eines Kindergartens bereichert haben.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach muss sich zurzeit ein Mann verantworten, der sich an Spenden für einen Kindergarten in kirchlicher Trägerschaft bereichert haben soll. Laut Landgerichtssprecher Raimond Röttger war der Angeklagte von 2011 bis 2018 Kassenwart eines Kita-Fördervereins und in dieser Funktion auch mit der Buch- und Kontoverwaltung beauftragt. 238-mal soll er unerlaubt und zunächst auch unentdeckt in die Kasse gegriffen haben.

Laut Anklage hat er sich dabei 31.573,98 Euro in die eigene Tasche gesteckt. Eigentlich sei der Gesamtschaden noch größer, sagt Röttger. Es sollen sogar 42.129,03 Euro gewesen sein, die der Mann der Kasse entnahm. Doch einige Fälle seien mittlerweile verjährt. Dabei soll der frühere Kassenwart sich unterschiedliche Summen angeeignet haben – auch Kleinstbeträge von etwa fünf Euro. Offenbar konnte er aber auch größere Summen zunächst so vertuschen, dass niemand Verdacht schöpfte.

Es ist nicht das erste Mal, dass in Mönchengladbach Geld für eine Kita veruntreut wurde. Anfang 2017 war ein Fall bekannt geworden, bei dem ein „hoher vierstelliger Betrag“ aus einer Kasse verschwunden war, der ebenfalls eigentlich für einen guten Zweck gedacht war. Der Beschuldigte war auch ein Mitglied eines angehenden Fördervereins – in dem Fall eines städtischen Kindergartens.

Die Elterngemeinschaft, die den Förderverein für den städtischen Kindergarten gründen wollte, hatte damals Geld für die Verschönerung der Kita ihrer Kinder gesammelt, obwohl der Eintrag als gemeinnütziger Verein noch fehlte und noch gar keine Spendenquittungen ausgestellt werden konnten. Sogar Handwerker hatten schon ihre Arbeit aufgenommen. Kurz vor Weihnachten war der Fehlbetrag aufgefallen. Die Elterngemeinschaft hatte noch versucht, über einen Anwalt das Geld zurückzufordern. Als das nicht klappte, ging man zur Polizei, die daraufhin Ermittlungen aufnahm.

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