Hilfe in Mönchengladbach 20.000 Euro Corona-Soforthilfe für Ehrenamtler

Mönchengladbach · Einrichtungen, die Senioren oder Erkrankten in der Corona-Pandemie helfen, können auf finanzielle Unterstützung für entstehende Kosten hoffen. Der Zuschuss muss bei der Stadt beantragt werden.

 Die Hilfe richtet sich zum Beispiel an Institutionen, die für andere Menschen in der Corona-Pandemie einkaufen.

Die Hilfe richtet sich zum Beispiel an Institutionen, die für andere Menschen in der Corona-Pandemie einkaufen.

Foto: dpa/Armin Weigel

Institutionen und Vereine, die in der Corona-Krise Senioren oder Erkrankte unterstützen, können dafür auf finanzielle Unterstützung hoffen. Wie die Stadt mitteilte, hat das Land dafür mehr als eine Million Euro zur Verfügung gestellt, und Mönchengladbach erhält davon für das laufende Jahr 20.000 Euro. „In der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig der Zusammenhalt in der Gesellschaft ist. Wer sich freiwillig für andere Menschen einsetzt, Nachbarn mit dem Nötigsten versorgt oder Menschen in Quarantäne die Einsamkeit nimmt, der leistet einen großen Beitrag dazu“, sagt Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners. „Dafür sind gute Rahmenbedingungen notwendig.“

Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen, gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in Corona-Zeiten Hilfsangebote organisieren und koordinieren, erhalten finanzielle Unterstützung bis maximal 500 Euro für entstandenen oder künftig noch entstehenden Aufwand. Ab sofort können sie bei der Stadt die Mittel beantragen. Das Online-Formular befindet sich unter: www.moenchengladbach.de/index.php?id=4003903.

Gefördert werden können beispielsweise die Unterstützung beim Einkaufen, beim Ausführen des Hundes oder beim Einlösen von Rezepten, die Vernetzung von Initiativen in allen Stadtteilen, die Produktion von Hilfeleitfäden und Erklär-Videos. Förderfähige Aufwände sind zum Beispiel: Material für das Nähen von Behelfsmasken, Anschaffung/Kauf von Schutzbekleidung, Einrichtung von Videokonferenzen (Lizenzgebühren), Website-Gestaltung, Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von Pkw und Lieferwagen oder öffentlicher Verkehrsmittel unter der Beachtung des Landesreisekostengesetzes, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen zum Infektionsschutz, IT-Schulungen zum Umgang mit Videokonferenzsystemen.

Laufende Betriebs- und Personalkosten können nicht finanziert werden. Zusätzliche Personalkosten – zum Beispiel für eine Honorarkraft, die eigens wegen Corona eingestellt wurde – sind hingegen förderfähig. Ebenso wie Miete, Wasser und Strom für zusätzlich angemietete Räume. Die Mittel dürfen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie rückwirkend ab dem 24. März 2020 genutzt werden. Fragen werden per E-Mail an ehrenamt@moenchengladbach.de sowie telefonisch unter 02161 252517 beantwortet.

(RP)
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