Positive Entwicklung in Mönchengladbach Corona-Regeln mindern Verbreitung von Keuchhusten

Mönchengladbach · Maske, Abstand, Desinfektion – was vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützt, beeinflusst auch die Zahl anderer Infektionskrankheiten. Beispiel: Keuchhusten.

 Babys sollten gegen Keuchhusten geimpft werden, so die Stiko.

Babys sollten gegen Keuchhusten geimpft werden, so die Stiko.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Die in der Corona-Pandemie geltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben nach Ansicht der Krankenkasse IKK Classic die Verbreitung auch anderer Infektionskrankheiten in Mönchengladbach deutlich eingedämmt. „Dieser positive Trend zeigt sich auch für die nach den Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle“, sagt Michael Lobscheid von der IKK Classic. Ihre Beobachtung stützt sich nach Angaben der Kasse auf Daten des Robert Koch Instituts (RKI). „Wurden 2019 noch 49 Fälle in Mönchengladbach gemeldet, so waren es 2020 lediglich 34, dies entspricht einem Rückgang von 30,6 Prozent. Im Jahr 2021 sind bisher sogar erst sechs Fälle gemeldet worden“, heißt es in einer Mitteilung der Krankenkasse.

Keuchhusten wird durch Bakterien ausgelöst, die von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektionen übertragen wird. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Bakterien über winzige Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum bis zu einem Meter in der Luft weiterverbreiten und eingeatmet werden. Beinahe jeder Kontakt zwischen einem Erkrankten und einem ungeschützten Gesunden führe zu einer Ansteckung, so die IKK Classic. „Man kann also davon ausgehen, dass die fehlenden Kontakte und die AHA-Regeln rund um die Pandemie zum starken Rückgang bei den Keuchhustenfällen geführt hat“, sagt Michael Lobscheid.

Keuchhusten kann mehrere Wochen bis Monate andauern. Die typische Erstinfektion bei Ungeimpften verläuft laut RKI  in drei Stadien: ein bis zwei Wochen lang leichter Husten, meist aber kein oder nur mäßiges Fieber; vier bis sechs Wochen lang häufige Husten­attacken, oft mit Hervorwürgen von zähem Schleim und Erbrechen; sechs bis zehn Wochen lang allmähliches Abklingen. Gefährlich sei Keuchhusten vor allem für Babys und Kleinkinder in den ersten Lebensmonaten, teilte die Krankenkasse weiter mit. Die Babys könnten den zähen Schleim noch nicht abhusten, weshalb es zum Atemstillstand kommen könne. Nahezu alle Todesfälle beträfen nicht geimpfte Säuglinge unter sechs Monaten, so die IKK Classic unter Berufung auf das Robert Koch Institut. Sie rät daher zur Impfung gegen Keuchhusten.   Die Ständige Impfkommission empfiehlt diese für Kinder im dritten Lebensmonat. Aufgefrischt werden sollte sie im Alter von fünf bis sechs Jahren. Auch Erwachsene sollten die Impfung regelmäßig auffrischen, da diese nicht ein Leben lang hält.

(RP)
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