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Möglichkeit für Nachzügler Grundsteuer-Hotline bleibt in Mettmann weiter am Netz

Mettmann · Eigentümer mussten für die Berechnung der neuen Grundsteuer bis Ende Januar eine Erklärung abgeben. Und was ist mit denen, die die Frist versäumt haben? Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Abgabe? Hier wichtige Antworten.

Die eigentliche Frist zur Grundsteuererklärung ist Ende Januar abgelaufen. 72 Prozent der Menschen hielten sich daran.

Die eigentliche Frist zur Grundsteuererklärung ist Ende Januar abgelaufen. 72 Prozent der Menschen hielten sich daran.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Eigentümer mussten für die Berechnung der neuen Grundsteuer bis Ende Januar eine entsprechende Erklärung abgeben. „Im Finanzamt Düsseldorf-Mettmann liegen insgesamt 48.700 Erklärungen vor, rund 72 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Jutta Kieseler-Thanscheidt, Leiterin des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Abgabe? Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die Leiterin in Richtung aller, die die Frist versäumt haben. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung“, sagt sie über die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten. Um Elster zu verwenden, muss man sich zunächst registrieren. Dazu sind die persönliche Steuer-ID und weitere Daten wie Mailadresse und Geburtsdatum nötig. Einige Tage später kommen die persönlichen Aktivierungsdaten per Post und Mail. Anschließend kann man sich auf Elster.de einloggen, die Steuer-Formulare ausfüllen und auch gleich abschicken. Mindestens ebenso wichtig: „Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, erklärt die Leiterin. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären.“ Die Hotline ist unter der Nummer 0211-3804-1959 Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet“, sagt Kieseler-Thanscheidt. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“ Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen damit die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

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