Immobilien in Mettmann Dieses Haus ist brandgefährlich – so die Stadt

Mettmann · 16 Mieter mussten bis Ende Januar ihre Wohnungen räumen, weil Brandschutz und Gasanlage laut Gutachter mangelhaft sind. Nicht alle Betroffenen sollen mit dem Vorgehen der Stadt einverstanden sein.

Lange war die Kreisverwaltung Dauermieter – dann sollte die Gewerbeimmobilie zum Wohnhaus werden. Bis die Stadt Mettmann einschritt.

Lange war die Kreisverwaltung Dauermieter – dann sollte die Gewerbeimmobilie zum Wohnhaus werden. Bis die Stadt Mettmann einschritt.

Foto: Dirk Neubauer

Das Gerüst steht vor der frisch geweißten Fassade. In einer Mülltonne vor dem Eingang haben die Mieter und Handwerker den letzten Müll entsorgt: Aus der Eingangstür und der Wand über dem Klingelbrett hängen Kabel lose herunter. Seit dem 31. Januar ist das Haus Am Kolben 1 leer. 16 Mieter mussten sich eine andere Bleibe suchen, so eine Mitteilung der Stadt. Laut dieser Mitteilung waren Leib und Leben der Bewohner in akuter Gefahr.

Experten hätten schwere Mängel beim Brandschutz des Hauses entdeckt. Und an einer dort installierten Gasanlage entdeckt. Auch kleine Brände würden „aufgrund fehlender geeigneter Abschottungen die Bewohner aller Wohnungen unmittelbar gefährden“, teilte die Stadt mit. Deshalb habe die Stadt die Nutzung des Gebäudes untersagt. So beschreibt es der Justiziar der Stadt, Richard Bley und kündigt gegenüber unserer Redaktion an: „Wir werden die Wohnungen jetzt versiegeln lassen.“ Dem Eigentümer und Bauherren werde nahe gelegt, das Haus in einen sicheren Zustand zu versetzen.

Das Gebäude war viele Jahre lang ein Bürohaus. Der Kreis Mettmann war dort Dauermieter. Auf einem mit grünem Moos überzogenen Schild wird auf die Kreisveterinäre verwiesen. „So lange wir Mieter in dieser Immobilie waren, war nach Angaben unserer Immobilienexperten alles in Ordnung“, sagt Kreissprecherin Katharina Krause. Bevor die Behörde Büroräume anmiete, würden diese sehr genau überprüft – anhand von Bauplänen und einer intensiven Begehung, bei der auch die Haustechnik inspiziert werde. Schließlich sollen vom Kreis genutzte Immobilien allen Anforderungen genügen. „Was dort passiert ist, nachdem wir ausgezogen sind, entzieht sich unserer Kenntnis“, sagt Sprecherin Krause.

An dieser Stelle übernimmt Stadtjustiziar Richard Bley: Der Hauseigentümer habe bei der Stadt Mettmann mit dem Bauantrag auch die Nutzungsänderung beantragt. Er wollte aus der Gewerbe- eine Wohnimmobilie machen. Diesem Antrag habe die Stadt Mettmann laut Bley auch zugestimmt. „Nach meinen Informationen haben sich der Hauseigentümer und möglicherweise von ihm beauftragte Handwerker in keinerlei Weise an das gehalten, was in dem Bauantrag gestanden hat und so genehmigt worden ist.“

Dem Vernehmen nach waren nicht alle Mieter einverstanden mit der sofortigen Nutzungsuntersagung zu ihrem eigenen Schutz. Es hätten sich bei ihm einige Rechtsanwälte gemeldet, sagt Justiziar Bley Sie bekamen Einblick in ein Brandschutzgutachten der Stadt. Was nun mit der Immobilie passieren wird, ist ungewiss. Die Stadt vermittelt den Eindruck, dass eine Beseitigung der Mängel teuer werden wird.

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