Deadline war 31. Januar Frist für Grundsteuererklärung abgelaufen – nur Bayern verlängert

Berlin · Am Dienstag, 31. Januar, ist die Frist zu Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Eigentlich für ganz Deutschland, doch Bayern hat noch ein paar Monate länger Zeit. Bei Versäumnissen droht jedoch nicht direkt eine Strafe.

Das Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer hätte bis zum 31. Januar abgegeben werden müssen.

Das Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer hätte bis zum 31. Januar abgegeben werden müssen.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Für die allermeisten Immobilienbesitzer in Deutschland ist am Dienstag die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Nur in Bayern haben die Menschen dafür noch drei Monate länger Zeit. Dabei dürften bundesweit nach wie vor immer noch viele Grundsteuererklärungen fehlen. Bis zum Montag waren bundesweit etwa 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gesagt hatte.

Die Frist war bereits verlängert worden. Ursprünglich war sie auf Ende Oktober 2022 festgesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs der Erklärungen war die Frist dann aber deutschlandweit bis einschließlich Dienstag (31. Januar) verlängert worden.

Die Finanzämter wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen zunächst säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Wie etwa ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen sagte, wird in einem Schreiben an die Abgabe der Erklärung erinnert und auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich sind. Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen.

(boot/dpa)
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