Prozess vor dem Amtsgericht Kinderpornografische Bilder auf den Rechner geladen

Leverkusen · Am 22. März des vergangenen Jahres fanden Beamte der Polizei bei einer Durchsuchung 35 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt bei einem heute 44-Jährigen. Der hatte die Bilder auf seinem Handy, einem PC und einer externen Festplatte gespeichert und sah sich einem schweren Vorwurf gegenüber.

 Das Amtsgericht in Opladen.

Das Amtsgericht in Opladen.

Foto: Bernd Bussang

Nun musste er sich bei einem Prozess vor dem Amtsgericht  erklären.

Recht kleinlaut gab der Mann den Tatbestand zu. „Es war nicht meine Absicht, solche Bilder zu besitzen“, sagte der Stiefvater eines 18 Jahre alten Sohnes. Zwar habe er sich in der Tat pornografische Inhalte heruntergeladen und diese auch angesehen – dabei habe es sich aber nicht um die angeklagten, strafrechtlich relevanten Inhalte gehandelt. Von dem Bildern habe er demnach nichts gewusst. Der zuständige Richter glaubte, der Mann auf der Anklagebank versuche sich herauszureden. „Bilder kommen nicht einfach so aus dem Nichts“, betonte der Richter. Er sah eine Neigung bei dem 44-Jährigen, der sich der Problematik annehmen solle.

Gestützt wurde diese Ansicht durch einige Chatverläufe, die in der Akte beilagen. Diese hatten die Ermittler kurz vor der Durchsuchung auf den Angeklagten aufmerksam gemacht. Sie schienen auf die schändlichen sexuellen Interessen des Mannes hinzudeuten. Verlesen wurden die Aufzeichnungen nicht.

Das Gericht ermahnte den Beschuldigten daraufhin noch einmal, ehrlich zu sich selbst zu sein, und sich bei Bedarf in Behandlung zu begeben. Der Angesprochene betonte, der Besitz derartige Bild- oder Tondateien komme „auf keinen Fall“ noch einmal vor.

Das Bundeszentralregister des Leverkuseners enthielt keine Eintragungen. Durch diesen Umstand und die schnelle Einlassung sprach sich die Staatsanwaltschaft  für den 44-Jährigen aus. Doch hielt sie die 35 Bilder für teilweise schwerwiegend und forderte 6600 Euro Geldstrafe. Die Verteidigung argumentierte, die Zahl der Bilder sei eher  niedrig und bat um Milde.

Das Gericht sprach schließlich eine Geldbuße in Höhe von 4900 Euro aus. Auf das Argument der Verteidigung ging der zuständige Richter kurz ein: „Der Umfang war vergleichsweise gering. Aber die Nachfrage hält das ganze System am laufen“, erläuterte er. Schließlich müssten die Aufnahmen irgendwo entstehen. „Monster“ zerrten hierbei viele kleine Mädchen vor die Kamera und zerstörten so deren Leben nachhaltig.

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