Leverkusener Brücke Minister Wüst: Kein Verstoß gegen Vergaberegeln beim Brückenbau

Leverkusen · Bei der Neuausschreibung zum Weiterbau der Rheinbrücke hat es nach Angaben von NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) keinen Verstoß gegen die Vergaberegeln gegeben.

 NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst rechtfertigte sich im Landtag.

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst rechtfertigte sich im Landtag.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

„Die Einhaltung der Grundsätze des Vergaberechts – Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung – wurde stets gewahrt“, sagte Wüst im Verkehrsausschuss des Landtags. Das gesamte Vergabeverfahren sei durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei begleitet worden.

SPD und Grüne hatten die Ausschreibung für den Neubau der Brücke auf die Tagesordnung des Ausschusses gebracht. Anlass war ein Bericht des WDR-Magazins „Westpol“, nach dem der Landesbetrieb Straßen NRW bei der Vergabe mögliche Interessenkonflikte nicht angemessen berücksichtigt haben soll. Demnach soll eine Projektleiterin von Straßen NRW mit einem führenden Mitarbeiter des Baukonzerns von Hochtief verheiratet sein, der den Zuschlag erhalten habe.

Wüst sagte, die Mitarbeiterin des Landesbetriebs sei zwar in die Phase der Neuausschreibung eingebunden gewesen, nicht aber in die Phase der Vergabe. Straßen NRW habe die Bietergemeinschaften dann „proaktiv über die familiäre Situation der Teilprojektleiterin in Kenntnis gesetzt“, sagte Wüst. Daraufhin habe ein Bieter den Einsatz der Mitarbeiterin gerügt. Bei einem Gespräch sei das Problem jedoch ausgeräumt worden, die Bietergemeinschaft habe dann keine weiteren Rechtsmittel eingelegt.

Die Neuausschreibung war im Mai veröffentlicht worden, nachdem das Verkehrsministerium der Baufirma Porr den Vertrag gekündigt hatte. Grund waren aus Sicht des Ministeriums bestehende Materialmängel eines chinesischen Zulieferers.  

(dpa/bu)
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