Fahrradschutzstreifen sind nicht zulässig gewesen Expertentreff nach tödlichem Unfall in Waldsiedlung

Leverkusen-Schlebusch · Die ADFC Leverkusen hatte einen „Ride of Silence“ zum Gedenken an den im Mai tödlich verunglückten Radfahrer in der Schlebuscher Waldsiedlung organisiert. An der Unfallstelle hat sich auch die Unfallkommission getroffen und Mängel festgestellt.

 An der Ecke Saarstraße/Bensberger Straße war es zu dem Unfall  Mitte Mai gekommen.

An der Ecke Saarstraße/Bensberger Straße war es zu dem Unfall Mitte Mai gekommen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Mitte Mai ist ein 76-jähriger Radfahrer an der Ecke Saarstraße/Bensberger Straße bei einem Unfall mit einem Lkw tödlich verletzt worden. Dort trafen sich nach dem Unglück Mitglieder der Unfallkommission. „Bei diesem Ortstermin fiel auf, dass die Markierungen an der Kreuzung nicht regelkonform sind“, berichtet die Stadtverwaltung.

Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen sei etwa wegen der zu geringen Fahrbahnbreite der Saarstraße „die Markierung eines Schutzstreifens aus Gründen der Verkehrssicherheit nach heutigen Gesichtspunkten nicht mehr zulässig“.

Außerdem werde die Saarstraße aktuell ohnehin nochmal geplant, „unter anderem auch im angesprochenen Bereich“. Es könnte dort eine Tempo-30-Zone eingeführt werden. In diesen Zonen ist die Schutzstreifen-Markierung nicht zulässig. Das Straßenverkehramt hat die Markierungen nun entfernen lassen.

(LH)
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