Handel oder Eigenbedarf Student zahlt 1200 Euro Strafe für Drogenbesitz

Leverkusen · Ein 26-jähriger Student und Bankkaufmann musste sich jetzt vor Gericht wegen mutmaßlichen Drogenkonsums und -handels verantworten.

 Marihuana soll der Angeklagte konsumiert haben, aber hat er auch damit gehandelt? Darüber urteilte jetzt da Gericht.

Marihuana soll der Angeklagte konsumiert haben, aber hat er auch damit gehandelt? Darüber urteilte jetzt da Gericht.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vorgeworfen wurde ihm, am 6. November 2020 an einen Kunden aus München rund 145 Gramm der Droge abgegeben zu haben. Im Gegenzug erhielt er 1500 Euro. Zudem wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung der Polizei am 8. Juni 2021 diverse weitere Gramm in den Räumen der Wohngemeinschaft gefunden, in der der Angeklagte lebt. Hinzu kamen Verpackungsmaterial und mindestens eine Feinwaage. 

 Zu dem Handel im November vor eineinhalb Jahren äußerte sich der Mann nicht. Das Rauschgift, das in der Wohnung gefunden wurde, war demnach aber seines. Gleichwohl, betonte sein Rechtsbeistand, diente es dem Eigenkonsum. Seit etwa zehn Jahren, gab der 26-jährige Bankkaufmann an, konsumiere er. Für die korrekte Portionierung eines Joints benötige er somit die Waage. Und auch das Verpackungsmaterial nutze er nicht zum Weiterverkauf. Es war dafür vorgesehen, das Marihuana luftdicht zu verschließen, um eine Geruchsbelästigung der Räume zu verhindern.

Gleich während der Durchsuchung gab er an, die Drogen gehörten ihm. Er wies die Beamten in der von allen vier Bewohnern genutzten Küche sogar darauf hin, dass sie in seinem Zimmer weitere Mengen finden würden. 

 Seinen mutmaßlichen Kunden, der im November 2020 auf einem Rastplatz bei Würzburg mit den 150 Gramm Gras erwischt wurde, lud das Gericht als Zeuge. Zwar ist der Mann bereits verurteilt, eine neuerliche Aussage hätte ihn aber wieder für die behördliche Strafverfolgung interessant machen können. Daher machte er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. In seiner polizeilichen Vernehmung, berichtete der damalige Kriminalkommissar, hatte der Zeuge angegeben, das Rauschmittel im Raum Köln gekauft zu haben. In Verbindung mit dem Angeklagten brachten ihn nur Chatverläufe, die nicht zur Fallaufklärung beitrugen. 

Der Staatsanwalt sah zumindest im zweiten Fall den Handel mit Betäubungsmitteln als erwiesen an. Er forderte sechs Monate auf Bewährung. Der Verteidiger sah das anders, plädierte für eine Geldstrafe wegen des lediglichen Besitzes. Das Gericht kam dem nach. Es verhängte eine Geldbuße von 1200 Euro gegen den Studenten.

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