Zwei Krefelder vor dem Landgericht Prozess um Marihuana-Anbau - Wohnungen perfekt eingerichtet

Krefeld · Vorschaltgeräte, Lampen, Reflektoren, Filter, Ventilatoren, Bewässerungssysteme: Vor dem Landgericht wurde die in zwei Wohnungen verbaute Technik erläutert.

 Zwei Krefelder sollen Cannabis-Plantagen betrieben haben.

Zwei Krefelder sollen Cannabis-Plantagen betrieben haben.

Foto: dpa/ABIR SULTAN

Zwei Krefelder sollen in Privatwohnungen Marihuanaplantagen betrieben haben. Die beiden müssen sich seit Anfang Februar vor dem Landgericht verantworten. Verständigungen über ein mögliches Strafmaß blieben bisher ohne Ergebnis.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden gemeinschaftlichen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Einer der Angeklagten befindet sich derzeit in Haft. Er war schon mehfach einschlägig in Erscheinung getreten und hatte zur Tatzeit bereits unter Führungsaufsicht gestanden. Auf der Garnstraße und auf der Bahnhofstraße sollen die beiden  Wohnungen angemietet haben, um dort mit professioneller Ausstattung Cannabis zu züchten und die Drogen gewinnbringend zu verkaufen.

Die Wohnungen waren laut Anklage mit Vorschaltgeräten, Lampen, Reflektoren, Filtern, Ventilatoren und Bewässerungssystemen ausgestattet worden.  Neben Mariuana war auch Ecstasy-Zubereitung in einer der Wohnungen gelagert und sichergestellt worden. Bei dem 30-Jährigen wurden bei einer Polizeikontrolle im Auto weitere Betäubungsmittel gefunden. Der Verteidiger des 27-Jährigen sagte gestern, dass sein Mandant die bereits bestehende Plantage auf der Garnstraße zu Beginn des vergangenen Jahres übernommen habe. Mit der Installation selber habe er nichts zu tun gehabt. Der Richter verlas Chatverläufe aus denen hervorging, dass der 27-Jährige sich unter anderem um die Zahlung der Nebenkosten kümmern wollte.

Von den Geschäften auf der Bahnhofstraße distanziere der Krefelder sich dagegen komplett, sagte einer der Anwälte. Das sei „nicht seine Baustelle“ gewesen.

In einem Verständigungsgespräch über ein mögliches Strafmaß hatten die Anwälte des jüngeren Angeklagten von einer Bewährungsstrafe gesprochen. Der Mann sei nur geringfügig vorbestraft, außerdem gebe es keine konkreten Belege für den Umfang der Ernte, da die Zahlen nur auf Schätzungen beruhten. Der Verteidiger des 30-Jährigen dagegen nannte keine konkrete Vorstellung. Das Gericht wollte dazu noch keine Prognose treffen, die Verständigungsgespräche blieben ohne Ergebnis.

Die Verhandlung wird am 9. Februar fortgesetzt. Dann soll unter anderem ein Sachverständiger gehört werden.

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