Ärger in Opladen Lärmschutzwand: Stadt hat vier Jahre Zeit, Beiträge einzuziehen

Opladen · Paul Hebbel, ehemaliger Oberbürgermeister, weiß, was auf die Stadt zukommen könnte: ein Rechtsstreit zwischen Opladener Grundstückseigentümern, die für die Lärmschutzwand in der Bahnstadt mitzahlen sollen, und der Stadt.

 Viele betroffene Anwohner kamen zur Infoveranstaltung.

Viele betroffene Anwohner kamen zur Infoveranstaltung.

Foto: Sarah Neu

Seine Prognose: „Die Leute müssen zahlen. Anfang der 2000er gab es in Rheindorf  einen ähnlichen Fall. Aber ich konnte nichts machen. Das ist geltendes Recht“, berichtete er am Dienstag, als erst die Politik, dann die betroffenen Eigentümer von der Stadt informiert wurden (wir berichteten). Hebbel erinnerte sich an 1998 und die Folgejahre. Eine neue Lärmschutzanlage in der Nähe sollte von Altanliegern der Straße „An der Dingbank“ mitgetragen werden. Etliche klagten. 2003 urteilte das Gericht: Der Erschließungsbeitrag ist rechtmäßig.

Für Hebbel ist die Situation in Opladen ein „Déja-Vu“. Mittlerweile aber steht Uwe Richrath der Stadt vor. Er hob hervor, dass durch die Gütergleisverlegung die Westseite entstanden sei, und somit mehr Stadtqualität. „Die Lärmschutzwand ist dafür notwendig.“ Die Stadt versicherte: Eigentümer zahlen den Beitrag nur einmal. Die Summen liegen zwischen 1000 und 5000 Euro. Achim Pitzer (Tiefbauamt), der die Beiträge errechnet, geht davon aus, dass die wenigsten auf die hohe Summe kommen. Die künftigen Neubauten auf der Westseite schlucken zwar Bahnlärm, spielen bei der Berechnung aber keine Rolle. Auch nicht, ob vom Beitrag betroffene Eigentümer der Bahnlärm stört, sagte Anwalt Reiner Schmitz in der Politikrunde.

Bis Oktober will die Stadt den Entwurf der entsprechenden Einzelfallsatzung fertig haben, über die die Politik abstimmt. Ist sie da und die Wand abgenommen, „ist der Stichtag dafür, wer beitragspflichtig ist“. Beim Heranziehen der Beiträge könne sich die Stadt vier Jahre Zeit lassen. „Wenn der Bescheid da ist, muss innerhalb eines Monats gezahlt werden.“ Und: „Die Ursache dafür, dass die Wand gebaut werden muss, ist nicht die Bahn, sondern der Bebauungsplan, der die Wand vorsieht. Sie muss da sein, damit neue Baufelder entstehen.“

Die Stadt – die zehn Prozent der 2,6 Mio. Baukosten trägt  – könnte den Verteilungsschlüssel 90:10 anders wählen. „Der Gesetzgeber legt das nicht fest“, sagte Schmitz. „Aber ich kenne in NRW keine Kommune, die einen anderen Schlüssel hat.“

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