Für Lockerungen in Leichlingen Genesene erhalten Attest bis Pfingsten per Post

Leichlingen · Leichlingen macht wieder auf. Wer von den Lockerungen profitieren will, braucht eine Impf- oder Genesenenbescheinigung oder einen Corona-Test.

 Nicht nur beim Impfen geht es voran – auch für das Alltagsleben der Leichlinger gelten ab diesem Freitag Lockerungen.

Nicht nur beim Impfen geht es voran – auch für das Alltagsleben der Leichlinger gelten ab diesem Freitag Lockerungen.

Foto: dpa/Christopher Neundorf

Ab diesem Freitag gelten im Rheinisch-Bergischen Kreis und damit in Leichlingen Lockerungen bei den Corona-Einschränkungen. Einkaufen, Ausgehen (Gastronomie!), Kultur und Sport sind wieder leichter möglich – für Genesene, vollständig Geimpfte und offiziell und aktuell Getestete. Wie aber sieht es mit dem nötigen Nachweis aus?

Vollständig Geimpfte können laut Kreis den Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorlegen. Genesene wiederum benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der höchstens sechs Monate zurückliegt. „Aktuell werden die Bescheinigungen für über 10.000 genesene Bürger ausgestellt und noch in dieser Woche verschickt“, teilt die Kreisverwaltung mit. Auch Neuinfizierte erhalten automatisch eine Bescheinigung, sobald die Quarantäne beendet ist. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss derzeit einen negativen PoC- oder PCR-Test vorweisen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Testen lassen kann man sich in Apotheken und anderen offiziell zugelassenen Teststellen.

Das Gesundheitsamt versendet die Genesenenbescheinigungen automatisch an alle genesene Bürger des Kreises, auch wenn diese nicht auf Veranlassung des Gesundheitsamtes getestet wurden. Nach und nach wurden bisher rund 10.000 Bescheide verschickt. Ohne gesonderte Anfrage erfolgt auch der postalische Versand von Bescheinigungen bei im Gesundheitsamt eingehenden Meldungen zu neuen Infektionen, sobald die Quarantäne beendet ist. „Wir haben uns für diesen bürgerorientierten Service entschieden, damit Genesene möglichst schnell und unkompliziert einen Nachweis in der Hand haben. Das trägt auf unbürokratische Weise dazu bei, dass sich das Leben für diese Bürger ein Stück weit normalisiert“, sagt Markus Fischer, Leiter des Lagezentrums. Einzelne „redaktionelle Fehler“ bei dem vollautomatisierten Verfahren sind laut Kreisverwaltung nicht auszuschließen, denn „in erster Linie sollen möglichst alle Bescheinigungen vor Pfingsten bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen“.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Rheinisch-Bergischen-Kreis liegt inzwischen stabil deutlich unter 100, einem der wichtigen Schwellenwerte für Lockerungen (zuletzt bei 61,4; siehe Info). Damit gilt im einzelnen ab diesem Freitag:

- Die Ausgangssperre fällt weg. Es dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten oder ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mit gezählt. Partys sind auch im privaten Raum untersagt.

- Im Einzelhandel gelten je nach Größe des Geschäftes Beschränkungen, wie viele Kunden den Laden betreten dürfen. Für alle Läden des täglichen Bedarfs gilt pro zehn Quadratmeter ein Kunde. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung dienen, können zudem pro 20 Quadratmeter einen Kunden hereinlassen. Dort muss dann der Nachweis eines negativen Testergebnisses, einer vollständigen Impfung oder eine Bescheinigung für Genesene gezeigt werden.

- Die Außengastronomie darf wieder öffnen. Für Gäste ist einer der oben genannten Nachweise zu erbringen.

- Kultur, Sport, Freizeit: Konzerte und Aufführungen sind im Freien bis zu 500 Personen und mit den oben genannten Nachweisen zulässig. Kontaktfreier Sport im Freien in Sportstätten ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kinder bis zu 14 Jahren dürfen auch im öffentlichen Raum Sport treiben. Kontaktsport ist verboten. Der Besuch von Zoos und Parks ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hier ist kein negativer Test erforderlich.

- Übernachtungen in Ferienwohnungen und Camping sind mit den genannten Nachweisen zulässig. In Hotels bis zu einer Kapazitätsauslastung von 60 Prozent dürfen Gäste und mit negativem Testergebnis bzw. einer Genesenen- oder Impfbescheinigung übernachten.

(bu/gut)
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