Leichlingen darf hoffen Inzidenzwert stabil unter 100 – Lockerungen sind in Sicht

Leichlingen · Ein Ende der Corona-Notbremse ist in Sicht: Am Mittwoch lag die 7-Tages-Inzidenz des Rheinisch-Bergischen Kreises laut dem Robert Koch-Institut zum fünften Mal in Folge unter dem Wert von 100.

 Außengastronomie könnte auch in Leichlingen schon ab Freitag wieder möglich sein.

Außengastronomie könnte auch in Leichlingen schon ab Freitag wieder möglich sein.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Gesundheits-Ministerium hat die dauerhafte Unterschreitung des Schwellenwertes von 100  festgestellt und per Allgemeinverfügung bestätigt. Die Wirkung der Allgemeinverfügung tritt laut Kreisverwaltung zwei Tage später in Kraft. Dann gilt im Rheinisch-Bergischen Kreis nicht mehr die Bundesnotbremse, sondern die Regelungen des Landes in der Coronaschutzverordnung. Demnach greifen die Lockerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis ab Freitag. Ab dann sind Schnelltests 48 Stunden gültig und nicht mehr nur 24 Stunden.

Die Ausgangssperre fällt bei eine stabilen Inzidenz von unter 100 weg. Es dürfen sich 5 Personen aus 2 Haushalten oder ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mit gezählt. Partys sind auch im privaten Raum untersagt.

Der Einzelhandel hat nach wie vor geöffnet. Es gelten je nach Größe des Geschäftes Beschränkungen wie viele Kunden den Laden betreten dürfen. Für alle Läden des täglichen Bedarfs gilt pro 10qm ein Kunde. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung dienen, können zudem pro 20qm einen Kunden hereinlassen. Dort muss dann der Nachweis eines negativen Testergebnisses, einer vollständigen Impfung oder eine Bescheinigung für Genesene gezeigt werden.

Gastronomie

Die Außengastronomie darf wieder öffnen. Für Gäste ist einer der oben genannten Nachweise zu erbringen.

Kultur, Sport, Freizeit

Konzerte und Aufführungen sind im Freien bis zu 500 Personen und mit den oben genannten Nachweisen zulässig. Kontaktfreier Sport im Freien in Sportstätten ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kinder bis zu 14 Jahren dürfen auch im öffentlichen Raum Sport treiben. Kontaktsport ist verboten. Der Besuch von Zoos und Parks ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hier ist kein negativer Test erforderlich.

 Schulen, Kitas

Bis auf Weiteres gilt in den Schulen Wechselunterricht und in Kitas eingeschränkter Regelbetrieb.

 Beherbergung

Übernachtungen in Ferienwohnungen und Camping sind mit den oben genannten Nachweisen zulässig. In Hotels u.ä. bis zu einer Kapazitätsauslastung von 60% dürfen Gäste und mit negativem Testergebnis bzw. einer Genesenen- oder Impfbescheinigung übernachten.

Die Regelungen des Landes NRW, die nach dem Aufheben der „Bundesnotbremse“ wieder für den Rheinisch-Bergischen Kreis in Kraft treten, finden sich im Netz  unter https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020 

Wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 50 bleibt, sind für einige Bereiche weitere Lockerungen möglich.

(bu )
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort