Neue Nachverfolgungs-Strategie Kontakte: Gesundheitsamt hat Infizierte im Blick

Ratingen · Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, begibt sich automatisch – so wie es die Test- und Quarantäneverordnung vorsieht – in Quarantäne. Haushaltsangehörige sind ebenfalls per Verordnung von der Quarantänepflicht erfasst.

 Corona-Tests sind neben den Impfungen sehr wichtig.

Corona-Tests sind neben den Impfungen sehr wichtig.

Foto: dpa/Oliver Berg

(RP/kle) Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen konzentriert sich das Kreisgesundheitsamt ab sofort bei der Kontaktaufnahme und der Kontaktermittlung auf die Infizierten, auf vulnerable Kontaktpersonen sowie auf Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen. Tatsächlich hat die Entwicklung gezeigt, dass viel Zeit in die Ermittlung von Kontaktfällen investiert wurde, die allermeisten der gemeldeten Kontaktpersonen jedoch geimpft und symptomlos waren, sodass sich weitere Maßnahmen erübrigten. Was bisher schon galt: Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, begibt sich automatisch – so wie es die Test- und Quarantäneverordnung vorsieht – in Quarantäne. Haushaltsangehörige sind ebenfalls per Verordnung von der Quarantänepflicht erfasst.

Hinsichtlich der übrigen (nicht häuslichen) engen Kontakte ändert sich das Verfahren: Das Gesundheitsamt wird Kontakt zum Infizierten aufnehmen, ihn über das weitere Vorgehen informieren und mit einem Leitfaden ausstatten. Dieser Leitfaden sieht vor, dass der Infizierte selbst seine engeren Kontakte informiert. Diese Kontaktpersonen prüfen nach einem vorgegebenen Schema, das auf der Corona-Internetseite des Kreises abrufbar ist, eigenständig ihr Infektionsrisiko. Entscheidend bei der Bewertung ist dann, ob coronatypische Symptome vorliegen, wie lang und wie eng der Kontakt zum Infizierten (Quellfall) war und natürlich, ob man geimpft oder genesen ist. Wer keine Symptome hat und keinen engen Kontakt hatte, trägt in der Regel ein nur geringes Infektionsrisiko. Gleiches gilt für Geimpfte und Genesene.

Alle Informationen und Leitfäden sind unter www.kreis-mettmann-corona.de abrufbar.

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