Bund-Länder-Konferenz Wie lange gilt mein Impf-Zertifikat jetzt noch?

Düsseldorf · Bund und Länder wollen nun die Gültigkeit des Impfzertifikats auf maximal neun Monate begrenzen. Dann muss die Auffrischimpfung kommen. Das hat Folgen. In Baden-Württemberg gilt das gelbe Impfbuch aus Papier nicht mehr als 2G-Nachweis. Das muss man wissen.

 Wichtige Dokumente in diesen Zeiten. (Symbol, Archiv)

Wichtige Dokumente in diesen Zeiten. (Symbol, Archiv)

Foto: dpa/Stefan Puchner

Erst hieß es: Wer zweimal geimpft ist, gilt als vollständig immunisisiert. Bei Johnson&Johnson reichte sogar schon ein Piks. Doch die digitalen Impfzertifikate sind schon jetzt nur ein Jahr lang gültig. Wegen der nachlassenden Wirkung der Impfstoffe soll diese Zeitspanne nun verkürzt werden. „Weil der Schutz der Corona-Impfung bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt“, heißt es dazu im Beschlusspapiers der Bund-Länder-Konferenz von Donnerstag.

Welche Verkürzung ist geplant? Auf Ebene der Europäischen Union werde diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll, heißt es in dem Bund-Länder-Papier weiter. „Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll.“ Wenn die Gültigkeitsdauer überschritten ist, soll die App künftig das Zertfikat nicht mehr blau hinterlegen.

Warum wird das nicht sofort entschieden? Auf der einen Seite will Deutschland im Takt mit der EU marschieren, die für eine Verkürzung auf neun Monate ist. Auf der anderen Seite sind die Länder sich nicht einig: Die SPD-geführten Länder wollten zwischenzeitig sogar, dass das Impfzertifikat nur noch sechs Monate gilt. Die Regelung soll aber ohnehin erst starten, wenn alle die Chance auf eine Boosterung hatten und den Impfnachweis auf aktualisieren können. 

Was sind die Folgen für die Bürger? Unabhängig davon, auf welche Frist man sich einigt: Bürger, die ihren Status „vollständig geimpft“ auf Dauer erhalten wollen, werden eine Auffrischimpfung benötigen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Erwachsenen eine Auffrischung ab sechs Monaten, bei ausreichender Verfügbarkeit der Vakzine auch nach fünf Monaten.

Wofür ist der Status wichtig?Der Status „vollständig geimpft“ ist wichtig bei allen Veranstaltungen und Orten, bei denen die 2G-Regel gilt. 2G gilt mit den Beschlüssen von Bund und Ländern auch im deutschen Einzelhandel, sofern es nicht um Geschäfte des täglichen Bedarfs geht wie Supermärkte und Apotheken. Das heißt, in jeder Buchhandlung, in jedem Kaufhaus und in jedem Schuhladen muss nun 2G nachgewiesen werden. Auch bei Reisen ins Ausland ist der Status wichtig, zudem bei der Rückkehr aus Hochrisiko-Gebieten, weil nur mit 2G die Quarantäne entfällt.

Wie kommt der Nachweis in den Pass? Nach erfolgter Auffrisch-Impfung erhält man - wie bei den ersten beiden Impfungen - ein Zertifikat mit einem QR-Code, den man schon jetzt in die Coronawarn- oder Covpass-App hochladen kann. Bisher ist das einfach eine Ergänzung. Künftig sollen die Apps „Vollständig geimpft“ nur noch anzeigen, wenn auch das Booster-Zertifikat hochgeladen ist. Das Zertifikat mit dem QR-Code stellt entweder der Arzt oder die Impfstelle aus - oder man geht mit seinem gelben Heft zur Apotheke und lässt sich dort ein digitales Zertifikat anfertigen. „Seit der Zunahme der Booster-Impfungen steigt die Nachfrage in den Apotheken nach Ausstellung eines digitalen Impfnachweises – sei es für das Smartphone oder als Scheck-Karte“, sagt Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein. „Durch die kürzere Geltungsdauer des digitalen Impfnachweises, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, wird die Nachfrage weiter steigen.“ Es sei sinnvoll, dass die Gültigkeit EU-weit auf maximal neun Monate beschränkt werde, da die Wirksamkeit der Impfstoffe nachlasse. 

Was gilt für die Impf-Scheckkarte?

Bürger, die sich ihr Zertifikat in der Apotheke in Form einer Scheckkarte haben ausstellen lassen, müssen sich diese künftig neu ausstellen lassen - aber erst, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist und sie geboostert sind. Ein Nachladen der Karte ist nicht möglich. In der Regel kostet ein solcher Impfnachweis in Scheckkarten-Form zehn Euro.

Bleibt das gelbe Heft gültig?

Grundsätzlich soll das gelbe Impfbuch aus Papier gültig bleiben. Auch hier zeigen künftig im Regelfall drei Aufkleber an: vollständig geimpft. Doch in den ersten Ländern kann man das Buch nicht mehr an der Zugangskontrollen einsetzen. In Baden-Württemberg etwa haben nur noch Bürger mit einem Impfnachweis in digitalisierter Form Zugang zu Veranstaltungen, für die 2G oder 2G-plus vorgeschrieben ist. So will das Land den Schutz vor gefälschten gelben Impfausweisen erhöhen.

Was sagen die Krankenhäuser zu den Bund-Länder-Beschlüssen? Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, begrüßt die geplante 2G-Pflicht im Handel und die allgemeine Impfpflicht. „Die Beschlüsse sind absolut richtig, und wir begrüßen sie. Sie müssen jetzt auch konsequent umgesetzt und kontrolliert werden“, sagte Gaß unserer Redaktion. „Wir begrüßen sehr, dass die 2G-Regelung inzidenzunabhängig für den Freizeitbereich ausgerollt wird. Insgesamt entsprechen die vorgesehenen Kontaktbeschränkungen gerade für Ungeimpfte dem Ernst der Lage und den Erwartungen der Krankenhäuser.“ Ausdrücklich lobte Gaß auch die einrichtungsbezogene wie die allgemeine Impfpflicht: „Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen, ist nach den klaren Aussagen des Ethikrats eine gute und wichtige Entscheidung. Hier muss nur sichergestellt werden, dass die Regelung Ausweichtendenzen verhindert. Wir begrüßen deshalb auch, dass schnell eine allgemeine Impfpflicht kommen soll.“ Zugleich forderte er weitere wirtschaftliche Hilfen von der neuen Bundesregierung: „Noch unbeantwortet sind drängende Fragen zur wirtschaftlichen Stabilität der Krankenhäuser über das Jahresende hinaus, denn die Pandemie wird am 31. Dezember nicht zu Ende sein. Dies ist jetzt die erste Aufgabe des neuen Gesundheitsministers. Hier braucht es schnell Klarheit, damit die Höchstbelastungen in den Krankenhäusern nicht zusätzlich zu existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen und einem nachhaltigen Schaden für unser Gesundheitssystem wird.“

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