Nach Leitfaden des Gesundheitsamts Corona-Infizierte im Kreis Mettmann sollen Kontakte selbst nachverfolgen

Kreis Mettmann · Das Kreisgesundheitsamt wälzt die Kontaktnachverfolgung zum Teil auf die Corona-Infizierten ab. Deren Kontaktpersonen sollen nach einem vorgegebenen Schema eigenständig ihr Infektionsrisiko prüfen – und danach entscheiden, ob sie in Quarantäne müssen oder nicht.

 Bislang haben Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Kontaktnachverfolgung in allen Fällen übernommen.

Bislang haben Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Kontaktnachverfolgung in allen Fällen übernommen.

Foto: dpa/Britta Pedersen

(RP) Angesichts der prekären Corona-Lage konzentriert sich das Gesundheitsamt bei der Kontaktaufnahme und der Kontaktermittlung auf die Infizierten, auf vulnerable Kontaktpersonen sowie auf Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen. Das teilte der Kreis mit. „Tatsächlich hat die Entwicklung in den vergangenen Wochen gezeigt, dass viel Zeit in die Ermittlung von Kontaktfällen investiert wurde, die allermeisten der gemeldeten Kontaktpersonen jedoch geimpft und symptomlos waren, sodass sich weitere Maßnahmen erübrigten“, so eine Kreissprecherin.

Was bisher schon galt: Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, begibt sich automatisch – so wie es die Test- und Quarantäneverordnung vorsieht – in Quarantäne. Haushaltsangehörige seien ebenfalls per Verordnung von der Quarantänepflicht erfasst. Hinsichtlich der übrigen engen Kontakte ändere sich nun das Verfahren: Das Gesundheitsamt wird Kontakt zum Infizierten aufnehmen, ihn über das weitere Vorgehen informieren und mit einem entsprechenden Leitfaden ausstatten. Dieser Leitfaden sieht vor, dass der Infizierte selbst seine engeren Kontakte informiert.

Diese Kontaktpersonen sollen daraufhin nach einem vorgegebenen Schema, das auf der Corona-Internetseite des Kreises abrufbar ist, eigenständig ihr Infektionsrisiko prüfen. Entscheidend bei der Bewertung ist dann unter anderem, ob coronatypische Symptome vorliegen, wie lang und wie eng der Kontakt zum Infizierten (Quellfall) war und ob man geimpft oder genesen ist.

Wer keine Symptome habe und keinen engen Kontakt hatte, trage in der Regel ein nur geringes Infektionsrisiko, hieß es weiter. Gleiches gelte für Geimpfte und Genesene. Eine Quarantäne und auch eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt seien nicht erforderlich. „Wer allerdings Symptome hat, begibt sich unverzüglich in Quarantäne und meldet sich per Online-Formular beim Gesundheitsamt“, so die Sprecherin.

(tobi)
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