Kreis Mettmann Sandkastenliebe endet im Rotlichtmilieu

Kreis Mettmann · Prozess: Angeklagter zwang seine Freundin, in einem Erkrather Großbordell anzuschaffen.

 Das Urteil wurde bestätigt: zwei Jahre und zehn Monate. Nach seiner Haftstrafe wird der Angeklagte nach Rumänien abgeschoben.

Das Urteil wurde bestätigt: zwei Jahre und zehn Monate. Nach seiner Haftstrafe wird der Angeklagte nach Rumänien abgeschoben.

Foto: Sabine Maguire

Es begann als Sandkastenliebe und endete im Rotlichtmilieu. Genau: Im Bordell "Magnum" in Erkrath, das durch opulente Werbeplakate von sich reden macht. Gestern wurde vor dem Wuppertaler Landgericht eine vermeintliche Liebesgeschichte verhandelt, die den Angeklagten direkt vom Bordell aus hinter Gitter gebracht hatte und seine Ex dazu, in Spanien unterzutauchen.

Zwischen dem Sandkasten und der Parallelwelt im Erkrather Industriegebiet lagen etliche Jahre, in denen der Angeklagte seine Geliebte zur Prostitution zwang. Selbst geschieden und Vater eines kleinen Sohnes, hatte sich der Rumäne mit seiner Jugendliebe eine Zukunft in Deutschland vorgestellt. Kinder, Hauskauf, Familie: All das sei Bestandteil eines gemeinsamen Plans gewesen. Dazu gehörte die Idee, für das nötige Geld die Frau auf den Strich zu schicken. Als sie nicht mehr wollte, scheint die Sache aus dem Ruder gelaufen zu sein. Es folgten Kontrollanrufe auf dem Handy, Schläge mit Fäusten oder der Gürtelschnalle ins Gesicht, Fußtritte. Einer der Übergriffe endete damit, dass der Angeklagte das bewusstlose Opfer unter die Dusche schleifte. Als die Frau die Gewaltexzesse nicht mehr aushielt, rief sie vom Erkrather Bordell aus die Polizei. Es folgte die Verhaftung des Täters und eine Anklage vor dem Amtsgericht wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil: Zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsentzug. Dagegen legte die Verteidigung Berufung ein. Begründung: Das in Spanien untergetauchte Opfer habe vor Gericht nicht als Zeugin aussagen wollen. Daher lasse sich nicht klären, ob die fernmündlich mitgeteilten Angaben der Wahrheit entsprächen. Dazu sei auch nicht sicher feststellbar, ob sich das Opfer - wie behauptet - in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Aus diesem Grund wollte die Verteidigerin einen Freispruch erwirken. Gestern begann das Berufungsverfahren mit dem Einwand des Richters, dass man beim Amtsgericht einen Fehler gemacht habe, da es sich bei Menschenhandel, Zuhälterei und schwerer Körperverletzung um drei Straftatbestände gehandelt habe, die nicht hätten zusammen verhandelt werden dürfen. "Hätte man korrekt verhandelt, wären wohl mindestens sieben Jahre Freiheitsentzug herausgekommen", ließ der Richter den Angeklagten wissen. Überlegen solle der sich auch, ob die im kommenden Sommer, nach Verbüßung der Halbstrafe, anstehende Abschiebung nach Rumänien nicht eine gute Option sei. "Würden wir das Berufungsverfahren eröffnen, würden Sie am Ende möglicherweise schlechter dastehen als bislang", ließ der Richter den Angeklagten wissen.

Der besprach sich kurz mit seiner Anwältin. Die zog darauf die Berufung zurück und ließ bei der Staatsanwaltschaft vermerken, dass man sich nun aber mit der Abschiebung beeilen solle, um die Haftstrafe nicht über das notwendige Maß hinaus auszudehnen.

(RP)
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