Landgericht Krefeld Stadtwerke erleiden Schlappe vor Gericht

Krefeld · Die Stadtwerke Krefeld (SWK) sind am Landgericht Krefeld ins Hintertreffen geraten. Der Wettbewerber „e:veen Energie e.G.“ aus Hannover hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen aus Niedersachsen vertritt die Meinung, dass die SWK aus ihrer wirtschaftlichen Situation „wettbewerbswidrig Kapital“ zu schlagen versuchen.

Die Stadtwerke Krefeld (SWK) hattben über den Insolvenzantrag des Wettbewerbers „e:veen Energie e.G.“ aus Hannover informiert und deutlich gemacht, was das für die betroffenen Krefelder Kunden bedeuten könnte.

Dass die Kritik des niedersächsischen Unternehmens an den Formulierungen nicht grundlos erfolgte, legt jetzt ein Beschluss des Landgerichts Krefeld nahe. Das hat auf Antrag von e:veen eine einstweilige Verfügung gegen die SWK Stadtwerke Krefeld AG und die SWK Energie GmbH erlassen. Das Gericht sei der Meinung, dass die Äußerung „Für den Kunden wird es sowohl in der Ersatzversorgung als auch in der Grundversorgung teuer“ irreführend sei, wenn sie nicht zusätzlich erläutert werde, berichtet der Berliner Jurist Martin Wohlrabe.

Es fehlte der Hinweis, dass ein Kunde – wenn es denn überhaupt jemals zum Fall einer solchen Versorgung kommt – jederzeit durch sofortige Kündigung der Ersatzversorgung und durch sofortigen Wechsel zu jedem gewünschten Versorger die Ersatz- und Grundversorgung beenden könne. Die SWK hätten aus dem Insolvenzantrag des Energieversorgers „wettbewerbswidrig Kapital“ schlagen wollen, erklärte der Rechtsanwalt aus der Bundeshauptstadt.

„Wir haben kundenorientiert informiert“, sagte SWK-Sprecherin Dorothee Winkmann. Die SWK habe lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Abgleiten in die Ersatzversorgung und auch in die Grundversorgung für die Kunden teuer werde. Der Ratschlag Michael Veiths, des Leiters Vertrieb Privat- und Gewerbekunden der SWK Energie GmbH, für die Kunden, „aktiv zu handeln“, sei für den Fall der Fälle gedacht, dass e:veen die Versorgung mit Energie für ihre Krefeld Kunden hätte einstellen müssen. „Wir haben mehr als deutlich gemacht, dass die e:veen-Kunden vorerst weiter beliefert würden und das Unternehmen bemüht sei, die Sanierung voranzutreiben“, erklärte Dorothee Winkmann und weist die Kritik am SWK-Geschäftsgebaren zurück.

Dieser Argumentation folgte das Landgericht Krefeld offenbar nicht. „Die Entscheidung des Landgerichts ist richtig,“ sagt der vorläufige Insolvenzverwalter von e:veen, Prof. Volker Römermann. „Es kann nicht sein, dass ein einzelnes Stadtwerk versucht, aus der Situation bei e:veen Kapital zu schlagen, und Kunden verunsichert. Umso wichtiger war es nun, dass das Gericht hier einen Riegel vorgeschoben hat.“

SWK-Sprecher Dirk Höstermann erklärte gestern auf Anfrage unserer Redaktion, dass den Stadtwerken eine „einweilige Verfügung bislang nicht vorliegt“. Zum laufenden Verfahren gäben die SWK „keinen Kommentar“.

Am 24. Juli hatte das Amtsgericht Hannover die vorläufige Insolvenzverwaltung über die e:veen Energie e.G. angeordnet und Professor Römermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist im Energiesektor erfahren und hat bereits begonnen, im Rahmen des Eröffnungsverfahrens die Weichen für die Zukunft des Unternehmens zu stellen.

Der Beschluss des Gerichts werde durch den Gerichtsvollzieher zugestellt, informierte Wohlrabe. Das Unternehmen e:veen habe die Stadtwerke Krefeld sowie die SWK Energie GmbH der guten Ordnung halber bereits vorab informiert. „Im Sinne aller Kunden und Mitarbeiter von e:veen arbeiten wir weiter mit Hochdruck daran, das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen“, so Römermann.

Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Eilentscheidung eines Gerichts. Eine endgültige Entscheidung ergeht gegebenenfalls später in einem Hauptsacheverfahren. Gegen den Beschluss der einstweiligen Verfügung könnten die SWK noch beim Landgericht Krefeld Widerspruch einlegen.

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