Industrieanlagen Naturschützer verlangen mehr Umweltverträglichkeitsprüfungen

Krefeld · In einer Beschwerde an Oberbürgermeister Frank Meyer verlangen Umweltschützer, der Industrie im Umgang mit gefährlichen Stoffen genauer auf die Finger zu schauen.

 Angelika Horster legt für den Bund für Umwelt und Naturschutz Krefeld Beschwerde beim Oberbürgermeister ein.

Angelika Horster legt für den Bund für Umwelt und Naturschutz Krefeld Beschwerde beim Oberbürgermeister ein.

Foto: Norbert Stirken

Der Klimaschutz  ist als Thema mitten in der Gesellschaft angekommen. Die Bewegung Fridays for Future und die guten Wahlergebnisse der Grünen haben besonders dazu beigetragen, dass Klimaschutz als „neues“ Ziel der Politik in den Fokus gerückt ist. Eingriffe in Natur und Umwelt werden zunehmend mit Skepsis betrachtet. Die Zeiten werden unter diesem Aspekt auch für Industrie und Wirtschaft härter.

Aktuelles Indiz für diesen Trend ist ein Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland nach der Gemeindeordnung. Für die Ortsgruppe Krefeld schrieb Angelika Horster an Oberbürgermeister Frank Meyer, in Zukunft das Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen stärker zu beachten. Für die Genehmigung von Industrieanlagen und Bebauungsplänen müsse ab bestimmten Größen zwingend eine Prüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz durchgeführt werden. Für kleinere Anlagen sei die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einer Vorprüfung vorbehalten, die zur Ablehnung oder Durchführung einer vollumfassenden UVP führen könne, schreibt Horster. Ähnliches gelte für Bebauungspläne.

Eine Recherche des BUND habe ergeben, dass auf den einschlägigen Portalen „keine Meldungen der Stadt Krefeld über Umweltverträglichkeitsprüfungen“  zu finden seien. Sowohl die Durchführung als auch die Ablehnung einer UVP  seien nämlich bekanntzugeben. Angelika Horster hat dazu die Amtsblätter der Bezirksregierung Düsseldorf zwischen 2011 und 2019 auf UVP-Bekanntmachungen zu Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei „Zaunanlagen“(Industrieanlagen unter der Aufsicht der Bezirksregierung, aber mit Beteiligung der kommunalen Umweltbehörde)  durchgesehen. Ergebnis: Es sei selten bis eher gar nicht UVPs durchgeführt worden.

Der BUND erhebe deshalb  bei Meyer Beschwerde über „mangelnde Durchführung von UVP bei Bebauungsplänen, Einzelgutachten auf meist veralteter Datenbasis und landschaftspflegerische Begleitpläne mit fragwürdigen Kompensationsmaßnahmen“. Ferner kritisiere er „die Häufigkeit der Ablehnung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Industrieanlagen, bei denen es immer wieder zu Kapazitätserhöhungen, Wechsel von gefährlichen Stoffen oder Abfällen“ komme. Unzufrieden sei der BUND auch über die „mangelnde Beachtung der Kumulation von Einwirkungen auf Umwelt und Klima bei benachbarten Anlagen“.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels, des hohen Flächenverbrauchs und Versiegelungsgrad in Krefeld mit entsprechend zunehmender Wasserknappheit forderten die Umwelt- und Naturschützer „vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfungen nach UVP-Gesetz bei Bebauungsplänen einzuführen und bei BImSchG-Verfahren auf die Durchführung einer UVP zu drängen“.

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