Auswirkungen der Corona-Pandemie Einige Prozesse am Landgericht Kleve werden verschoben

Kleve · Damit reagieren die Gerichte auf die aktuelle Situation. Ob jedoch ein Prozesstermin vorerst aufgehoben wird, ist grundsätzlich vom Verfahren abhängig.

 Manche Säle in der Schwanenburg werden wohl vorerst leer bleiben. Mehrere Prozesstermine werden verschoben.

Manche Säle in der Schwanenburg werden wohl vorerst leer bleiben. Mehrere Prozesstermine werden verschoben.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Die Klever Gerichte reagieren auf die Corona-Pandemie: Mehrere Prozesstermine auf der Schwanenburg sind aufgehoben. Der Publikumsverkehr wird eingeschränkt. Die Gerichtskantine ist geschlossen.

Amtsgerichtssprecher Karlheinz Schultze erklärt in einer Pressemitteilung: „Besucher werden gebeten, nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten das Amtsgericht aufzusuchen.“ Anliegen könnten nicht nur schriftlich oder telefonisch gestellt werden, sondern auch über den Gerichtsbriefkasten geschehen, so Schultze. Persönliche Vorsprachen könnten nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

In einem Hinweis von Landgerichtspräsident Gerd Waldhausen und Amtsgerichtsdirektorin Tanja Rasche-Iwand heißt es: „Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus bleiben Land- und Amtsgericht Kleve ab sofort für den Publikumsverkehr lediglich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache geöffnet.“ Und weiter: „Hiervon unberührt bleiben Eilanträge für unaufschiebbare Rechtshandlungen sowie der Sitzungsdienst: Gerichtstermine finden – sofern keine Abladung erfolgt – statt. Die Öffentlichkeit der Sitzungen wird gewahrt.“ Das heißt: Findet eine Verhandlung statt, haben Angehörige und Interessierte weiterhin die Möglichkeit, einen Prozess zu beobachten.

Judith Gottwald, Sprecherin des Landgerichtes, erklärte am Dienstag, dass die bis zu den Osterferien anstehenden Termine für Zivilverfahren am Landgericht weitestgehend aufgehoben wurden. Ausnahmen bildeten dringliche Angelegenheiten – etwa das Familienrecht betreffend. Auch die Strafverfahren wurden teils aufgehoben.

Die Entscheidung, einen Prozesstermin aufzuheben, sei aber grundsätzlich vom Verfahren abhängig, erklärt Gottwald. „Es gibt keine einheitliche Anweisung. Die Kammern oder Einzelrichter entscheiden.“ Auch sei die Situation dynamisch, weitere Verschärfungen der Maßnahmen könne man nicht ausschließen, so die Richterin.

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