Bürgermonitor Auch hier wird es eng für Radfahrer in Kleve

Kleve · Auf der Hoffmannallee, am Marktplatz Linde, wurde ein Rad- zum Fußgängerweg umgewidmet. An einer gefährlichen Stelle.

 An dieser Stelle wird der Rad- zum Gehweg.

An dieser Stelle wird der Rad- zum Gehweg.

Foto: Marc Cattelaens

Mehrfach berichteten wir in den vergangenen Tagen über Stellen im Klever Stadtgebiet, an denen es für Fahrradfahrer gefährlich werden kann. Unser Leser Auke Brattinga hat an einem weiteren Ort schlechte Erfahrungen gemacht und dies dem Bürgermonitor der RP gemeldet.

Es geht um die Verkehrsreglung an der Hoffmannallee, direkt am Marktplatz Linde. Fährt man mit dem Rad von der Linde in Richtung Materborn, befindet man sich auf den ersten 20 Metern auf einem gemeinsamen Rad-/Fußweg, der durch eine entsprechende Beschilderung und ein rotes Pflaster ausgewiesen ist. Dann endet der gemeinsame Weg plötzlich und wird zum reinen Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“, das rote Pflaster wird grau.

Jetzt kann sich der Fahrradfahrer entscheiden. Die erste Möglichkeit: Er fährt auf die Straße und versucht, sich in den Verkehr einzufädeln. Das Problem an der Stelle: Genau dort befindet sich eine Verkehrsinsel, dadurch ist die Fahrbahn verengt, so dass kaum Platz für Fahrradfahrer ist. Hinzu kommt: Da nur etwa 20 Meter zwischen der Kreuzung und dieser Stelle liegen, kann der Radfahrer kaum überblicken, ob sich von hinten ein Auto nähert. Die Alternative: Der Radfahrer fährt (legaler-weise) auf den schmalen Fußweg. Dort müsste er allerdings Fußgängern den Vorrang lassen und mit Schrittgeschwindigkeit fahren, sobald ein Fußgänger dort läuft (wir berichteten). Zusätzlich zum Fußweg gibt es dort einen breiten Bürgersteig.

Auf Anfrage erläuterte die Stadt, weshalb einige Radwege zuletzt umgewidmet wurden. So fordere der Gesetzgeber, dass Fahrradfahrer grundsätzlich die Straße benutzen. Eine Radwegebenutzungspflicht dürfe nur bei einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden. Radstreifen hätten spezielle Anforderungen wie eine Mindestbreite von 1,50 Meter (2,50 Meter bei Rad-/Gehweg) zu erfüllen. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, müsse die Benutzungspflicht aufgehoben werden.

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