Bürgermonitor Wo Radler nicht schneller als Fußgänger sein dürfen

Kleve · Die Umwidmung von zwei Radwegen hat ungeahnte Folgen. Ein aufmerksamer Leser weist auf wenig bekannte Regelung hin.

Kleve: Nach der Umwidmung von Radwegen dürfen Radler nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren
Foto: Marc Cattelaens

Am Montag berichteten wir von Radwegen, die die Stadt Kleve umgewidmet hat. Unser Leser Hans-Josef Peters hatte sich an den Bürgermonitor der RP gewandt mit der Frage, was eigentlich die Gründe für die Maßnahmen sind. Die Berichterstattung inklusive Stellungnahme der Stadtverwaltung machte einen weiteren Leser stutzig. Er fragt sich, warum die Stadt nicht darauf hinweist, das mit der Nutzungsänderung von Wegen weitreichende Folgen verbunden sind.

Konkret geht es um die Radwege an der Straße Am Forsthaus an der Grenze zwischen Materborn und Reichswalde sowie an der B 9 am Klever Forstgarten. Die Stadt hatte dort die Beschilderung geändert. Wo früher ein gemeinsamer Weg für Radfahrer und Fußgänger war, steht nun das Schild „Gehweg“ mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Die Stadtverwaltung stellt dazu fest, dass Radfahrer nun die „Wahlfreiheit“ hätten, „den Straßenkörper oder den Seitenraum zu nutzen“. Was sie aber nicht schreibt, ist folgendes: Ein Radler, der es vorzieht, den ehemaligen Radweg zu nutzen, muss sich nun ganz anders verhalten als früher.

Bei dem ehemaligen Radweg handelt es sich jetzt um einen reinen Gehweg, für den allerdings die Benutzung durch Fahrradfahrer freigegeben wurde. Die Radler müssen nun allerdings besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein. Das heißt: Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. „Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren“, schreibt die Stadtverwaltung auf Anfrage.

Was aber heißt Schrittgeschwindigkeit? Das ist eine Frage der Auslegung, sagt die Stadtverwaltung, es handele sich um einen „unbestimmten Rechtsbegriff“. Gerichte müssten, falls jemand klagt, im Einzelfall prüfen, ob der Fahrradfahrer zu schnell war. „Es gibt mittlerweile unterschiedliche Gerichtsurteile, welche 10 bis 15 km/h und bis zu ,weit unter 20 km/h’ als Schrittgeschwindigkeit festgestellt haben“, erläutert die Stadt.

Offen bleibt, für wen die Neuregelung nun Vorteile bringt. Immerhin ist Kleve offiziell eine „fahrradfreundliche Stadt“. In der Radler nun die Wahl haben, ob sie lieber Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich in den Autoverkehr wagen wollen.

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